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Immobilienlexikon Beleihungsvertrag |
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Beleihungsvertrag
Ein Beleihungsvertrag ist ein ganz normaler Darlehensvertrag.
Als Beleihungsvertrag wird er bezeichnet, weil er zumeist
zur Immobilienfinanzierung abgeschlossen wird, und als
Sicherheit die Immobilie selbst dient. Sie ist das
Beleihungsobjekt und wird beliehen. Aufgrund dieser
Sicherheit bekommt der Darlehensnehmer zu den im
Beleihungsvertrag festgehaltenen Konditionen das Darlehen.
Ein Beleihungsvertrag ist also ein Vertrag zur Vergabe eines
Darlehens. Als Sicherheit dienen die Grundschuld oder
Hypothek, die auf das Beleihungsobjekt eingetragen werden.
Das Geld wird dabei gegen Zinsen und Gebühren verliehen.
Dabei muss das im Beleihungsvertrag beliehene Objekt nicht
gleichbedeutend sein mit dem Objekt oder Vorhaben, für das
das Kapital benötigt wird. Es bedeutet nur, dass zur
Sicherung der Forderung diese Immobilie als Sicherheit
gestellt wird. |
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Beleihungsvertrag
Es muss sich auch nicht immer um eine Immobilie handeln, die
als Sicherheit gestellt wird. Genauso gut dient eine
Autofinanzierung als Sicherheit, bei der die Bank den
Kfz-Brief einbehält.
Auch hier handelt es sich um einen Beleihungsvertrag, denn
das Fahrzeug dient als Sicherheit. Aber der Normalfall für
den Beleihungsvertrag ist schon die Immobilienfinanzierung.
Durch die Eintragung im Grundbuch erhält der Darlehensgeber
das Recht zur sofortigen Zwangsvollstreckung und hat somit
die Sicherheit, im Falle des Ausfalls kann er auf die
Immobilie zurückgreifen und diese veräußern. Der Begriff
Beleihungsvertrag ist im Sprachgebrauch relativ selten
geworden, üblicherweise wird von Hypothekendarlehn oder
Grundschuld gesprochen. Aber alle diese Begriffe bedeuten
das gleiche. |
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