|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
|
Immobilienlexikon Beleihungsobjekt |
| |
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
|
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
|
|
Beleihungsobjekt
Bauen ist teuer. Also benötigen Bauherren Geld.
Normalerweise haben sie bereits ein gewisses Eigenkapital
angespart, aber nicht die insgesamt benötigte Summe. Da es
sich hierbei in den meisten Fällen um das höchste Darlehen
handelt, das der Normalbürger aufnimmt, wird dieser Betrag
im Regelfall durch eine Sicherheit abgedeckt. Diese
Sicherheit ist das Beleihungsobjekt.
Das heißt, im Grundbuch dieses Objektes wird eine Hypothek
oder eine Grundschuld zugunsten des Darlehnsgebers
eingetragen. Wird der Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt,
so hat der Darlehnsgeber das Recht, das Beleihungsobjekt zu
veräußern. Der Darlehnsnehmer unterwirft sich üblicherweise
in diesen Verträgen über Grundschuldeintragungen oder
Hypotheken, die übrigens immer notariell beurkundet sein
müssen, der sofortigen Zwangsvollstreckung. |
|
|
|
|
|
|
|
Beleihungsobjekt
Daher sind auch die ersten Eintragungen über Grundschulden
oder Hypotheken immer günstiger als zweite oder dritte
Eintragungen. Denn mit der höheren Platzierung in der
Rangfolge steigt das Risiko, bei einer Veräußerung das
eingesetzte Kapital nicht mehr komplett zurück zu erhalten.
In fast allen Fällen ist das Beleihungsobjekt das Gebäude,
das von dem Kapital erworben oder gebaut wird. Das muss aber
nicht sein. Beleihungsobjekt kann auch jede andere Immobilie
sein, die im Eigentum des Darlehnsnehmers oder eines Bürgen
steht. Auch muss das Beleihungsobjekt nicht zwangsläufig zur
Immobilienfinanzierung dienen. Für alle größeren Kredite
wird eine Sicherheit verlangt, da kann als Beleihungsobjekt
die Immobilie sein. |
|
|
|
Immobilienlexikon A-Z
»
Immobilienlexikon B
»
Beleihungsobjekt |
|
|
|