Immobilienlexikon Beleihungsobjekt
 
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Beleihungsobjekt
Bauen ist teuer. Also benötigen Bauherren Geld. Normalerweise haben sie bereits ein gewisses Eigenkapital angespart, aber nicht die insgesamt benötigte Summe. Da es sich hierbei in den meisten Fällen um das höchste Darlehen handelt, das der Normalbürger aufnimmt, wird dieser Betrag im Regelfall durch eine Sicherheit abgedeckt. Diese Sicherheit ist das Beleihungsobjekt.

Das heißt, im Grundbuch dieses Objektes wird eine Hypothek oder eine Grundschuld zugunsten des Darlehnsgebers eingetragen. Wird der Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt, so hat der Darlehnsgeber das Recht, das Beleihungsobjekt zu veräußern. Der Darlehnsnehmer unterwirft sich üblicherweise in diesen Verträgen über Grundschuldeintragungen oder Hypotheken, die übrigens immer notariell beurkundet sein müssen, der sofortigen Zwangsvollstreckung.

 

 

 

Beleihungsobjekt
Daher sind auch die ersten Eintragungen über Grundschulden oder Hypotheken immer günstiger als zweite oder dritte Eintragungen. Denn mit der höheren Platzierung in der Rangfolge steigt das Risiko, bei einer Veräußerung das eingesetzte Kapital nicht mehr komplett zurück zu erhalten.

In fast allen Fällen ist das Beleihungsobjekt das Gebäude, das von dem Kapital erworben oder gebaut wird. Das muss aber nicht sein. Beleihungsobjekt kann auch jede andere Immobilie sein, die im Eigentum des Darlehnsnehmers oder eines Bürgen steht. Auch muss das Beleihungsobjekt nicht zwangsläufig zur Immobilienfinanzierung dienen. Für alle größeren Kredite wird eine Sicherheit verlangt, da kann als Beleihungsobjekt die Immobilie sein.

 

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