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Bauträgervertrag
Ein Neubau ist nicht nur mit Arbeit verbunden, sondern
erfordert vom Bauherrn auch zahlreiche Anträge,
Genehmigungen und andere verwaltungstechnische Aufgaben. Um
diese zu vermeiden, entschließen sich viele Bauherren, mit
einem Bauträger zu bauen und schließen einen
Bauträgervertrag ab.
Wer sich zu einem Bauträgervertrag entscheidet, sollte sich
gut informieren und den Vertrag auf jeden Fall notariell
beurkunden lassen, um unliebsame Überraschungen
auszuschließen. Man kann im Bauträgervertrag bereits
vereinbaren, ob man das Grundstück selber kauft und nur den
Bau dem Bauträger überlässt oder ob man alles komplett vom
Bauträger erwirbt. Doch hier ist Vorsicht geboten, denn
diese Entscheidung kann sich auf die Höhe der
Grunderwerbssteuer auswirken. |
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Bauträgervertrag
Außerdem sollte im Bauträgervertrag alles genauestens
geregelt sein, wann welche Zahlungen fällig sind, zu welchem
Termin welche Leistungen des Bauträgers erbracht werden
müssen, in welchem Zustand das Haus übergeben wird usw. Denn
schlüsselfertig muss nicht zwangsläufig komplett fertig
bedeuten. Das kann auch vorübergehendes Wohnen auf der
Baustelle beinhalten. Alles dieses sollte im
Bauträgervertrag geregelt sein.
Ebenso sollte man im Vertrag festhalten, dass man alle
Unterlagen und Rechnungen der Subunternehmer erhält, denn
diese benötigt man im Falle von Reklamationen. Der
Bauträgervertrag bietet natürlich den Vorteil, dass man nur
einen Ansprechpartner hat und sich nicht mit Architekten,
Statikern und Handwerkern jeweils einzeln auseinander setzen
muss. Aber der Bauträgervertrag sollte genau überprüft
werden. |
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