Immobilienlexikon Bauträgervertrag
 
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Bauträgervertrag
Ein Neubau ist nicht nur mit Arbeit verbunden, sondern erfordert vom Bauherrn auch zahlreiche Anträge, Genehmigungen und andere verwaltungstechnische Aufgaben. Um diese zu vermeiden, entschließen sich viele Bauherren, mit einem Bauträger zu bauen und schließen einen Bauträgervertrag ab.

Wer sich zu einem Bauträgervertrag entscheidet, sollte sich gut informieren und den Vertrag auf jeden Fall notariell beurkunden lassen, um unliebsame Überraschungen auszuschließen. Man kann im Bauträgervertrag bereits vereinbaren, ob man das Grundstück selber kauft und nur den Bau dem Bauträger überlässt oder ob man alles komplett vom Bauträger erwirbt. Doch hier ist Vorsicht geboten, denn diese Entscheidung kann sich auf die Höhe der Grunderwerbssteuer auswirken.

 

 

 

Bauträgervertrag
Außerdem sollte im Bauträgervertrag alles genauestens geregelt sein, wann welche Zahlungen fällig sind, zu welchem Termin welche Leistungen des Bauträgers erbracht werden müssen, in welchem Zustand das Haus übergeben wird usw. Denn schlüsselfertig muss nicht zwangsläufig komplett fertig bedeuten. Das kann auch vorübergehendes Wohnen auf der Baustelle beinhalten. Alles dieses sollte im Bauträgervertrag geregelt sein.

Ebenso sollte man im Vertrag festhalten, dass man alle Unterlagen und Rechnungen der Subunternehmer erhält, denn diese benötigt man im Falle von Reklamationen. Der Bauträgervertrag bietet natürlich den Vorteil, dass man nur einen Ansprechpartner hat und sich nicht mit Architekten, Statikern und Handwerkern jeweils einzeln auseinander setzen muss. Aber der Bauträgervertrag sollte genau überprüft werden.

 

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