Immobilienlexikon Bausparvertrag
 
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Bausparvertrag
Ein Bausparvertrag ist ein Sparvertrag, den der Bausparer mit einer Bausparkasse abschließt. Er wird in der Hauptsache für die Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Maßnahmen eingesetzt. Die vertraglich vereinbarte Bausparsumme wird zu einem vertraglich festgelegten Prozentsatz angespart.

 

 

 

Bausparvertrag
Der bis zur abgeschlossenen Vertragssumme fehlende Teil wird bei Zuteilung des Bausparvertrags als Bauspardarlehen gewährt, so dass der Bausparer bei Zuteilung über die volle Bausparsumme verfügen kann. Der Bausparvertrag ist eine geeignete Anlageform für die vermögenswirksame Leistungen, zur Gewährung der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie.

Bausparguthaben
Als Bausparguthaben wird die Summe der auf einen Bausparvertrag geleisteten Einzahlungen inklusive der vermögenswirksamen Leistungen, der gutgeschriebenen Zinsen und Wohnungsbauprämie bezeichnet.

Mindestsparzeit
Als Mindestsparzeit wird die Zeit bezeichnet, die je nach Tarif und den Bausparbedingungen, den Zeitraum zwischen Abschluss und frühest möglichem Zuteilungstermin eines Bausparvertrages liegt. Die Mindestsparzeit ist in den Allgemeinen Bedingungen der Bausparkassen festgelegt und umfasst je nach Tarif einen Zeitraum von 12 bis 80 Monaten.

Bewertungszahl
Die Bewertungszahl wird aus den Sparbeiträgen, den angefallenen Zinsen und der Laufzeit des Vertrages errechnet. Sie ist maßgeblich für die Reihenfolge der Zuteilung. Da das zur Zuteilung zur Verfügung stehende Kapital nicht genau vorhersehbar ist, kann keine feste Bewertungszahl angegeben werden, ab der ein Vertrag zugeteilt wird. Bausparkassen dürfen deshalb auch keine verbindlichen Aussagen über die Zuteilungsaussichten machen.

Zuteilung
Die Zuteilung des Bausparvertrags erfolgt wenn die tarifliche Mindestsparzeit, das entsprechend dem Tarif notwendige Bausparguthaben und eine ausreichende Bewertungszahl erreicht ist, die Zuteilungsreife kann allerdings bis zu 3 Jahren dauern.

 

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