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Bausparvertrag
Ein Bausparvertrag ist ein Sparvertrag, den der Bausparer
mit einer Bausparkasse abschließt. Er wird in der Hauptsache
für die Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Maßnahmen
eingesetzt. Die vertraglich vereinbarte Bausparsumme wird zu
einem vertraglich festgelegten Prozentsatz angespart. |
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Bausparvertrag
Der
bis zur abgeschlossenen Vertragssumme fehlende Teil wird bei
Zuteilung des Bausparvertrags als Bauspardarlehen gewährt,
so dass der Bausparer bei Zuteilung über die volle
Bausparsumme verfügen kann.
Der Bausparvertrag ist eine geeignete Anlageform für die
vermögenswirksame Leistungen, zur Gewährung der
Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie.
Bausparguthaben
Als Bausparguthaben wird die Summe der auf einen
Bausparvertrag geleisteten Einzahlungen inklusive der
vermögenswirksamen Leistungen, der gutgeschriebenen Zinsen
und Wohnungsbauprämie bezeichnet.
Mindestsparzeit
Als Mindestsparzeit wird die Zeit bezeichnet, die je nach
Tarif und den Bausparbedingungen, den Zeitraum zwischen
Abschluss und frühest möglichem Zuteilungstermin eines
Bausparvertrages liegt. Die Mindestsparzeit ist in den
Allgemeinen Bedingungen der Bausparkassen festgelegt und
umfasst je nach Tarif einen Zeitraum von 12 bis 80 Monaten.
Bewertungszahl
Die Bewertungszahl wird aus den Sparbeiträgen, den
angefallenen Zinsen und der Laufzeit des Vertrages
errechnet. Sie ist maßgeblich für die Reihenfolge der
Zuteilung. Da das zur Zuteilung zur Verfügung stehende
Kapital nicht genau vorhersehbar ist, kann keine feste
Bewertungszahl angegeben werden, ab der ein Vertrag
zugeteilt wird. Bausparkassen dürfen deshalb auch keine
verbindlichen Aussagen über die Zuteilungsaussichten machen.
Zuteilung
Die Zuteilung des Bausparvertrags erfolgt wenn die
tarifliche Mindestsparzeit, das entsprechend dem Tarif
notwendige Bausparguthaben und eine ausreichende
Bewertungszahl erreicht ist, die Zuteilungsreife kann
allerdings bis zu 3 Jahren dauern.
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