Immobilienlexikon Bausparvertrag
 
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Bausparvertrag
Der Bausparvertrag bildet die rechtliche Grundlage für ein zweckgebundenes Kreditgeschäft zwischen Kunde und Bausparkasse. Der Bausparer erhält dadurch einen verbindlichen Anspruch auf Ausbezahlung eines Bauspardarlehens, sobald der Bausparvertrag die Zuteilungsvoraussetzungen in vollem Umfang erfüllt.

 

 

 

Zusätzlich zum Bauspardarlehen erhält der Bausparer sein angespartes Bausparguthaben zuzüglich Zinsen ausbezahlt. Die gesamte Bausparsumme sowie die Kriterien für die Zuteilung sind Bestandteil des Bausparvertrags und damit ebenso verbindlich einzuhalten.

 
 

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