Immobilienlexikon Bauschein
 
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Bauschein
Der Bauschein ist ein wichtiges Dokument für den Bauherrn. Denn erst mit dem Erhalt des Bauscheins erhält er die Erlaubnis zum Beginn des geplanten Bauvorhabens. Vor dem Bauschein steht der Bauantrag. Dieser muss mit allen erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Bauamt eingereicht werden. Dazu gehören die Zeichnungen und Berechnungen des Architekten, die Unterlagen für die Statik und mehr.

Das Bauamt prüft die eingereichten Unterlagen und wenn keine Beanstandungen vorliegen, erhält der Bauherr den Bauschein und darf mit dem Bau beginnen. Der Bauschein behält seine Gültigkeit drei Jahre lang. In dieser Zeit muss mit dem Bauvorhaben begonnen werden. Geschieht das nicht, so kann man eine Verlängerung beantragen. Falls dieses unterbleibt, ist die Genehmigung nach drei Jahren hinfällig.

 

 

 

Bauschein
Der Bauschein muss bei den Hausunterlagen aufbewahrt werden und sollte jederzeit vorgelegt werden können. Baut man ohne Bauschein, also ohne Genehmigung so ist das dann umgangssprachlich „schwarz“ und wird mit erheblichen Sanktionen, bis hin zum Abriss, bestraft.

Der Bauherr benötigt den Bauschein für viele Zwecke. Einer der wichtigsten ist die Vorlage bei der Bank, wenn es um die Baufinanzierung geht. Die dortigen Sachbearbeiter benötigen den Bauschein und die dort erteilte Genehmigung zum Bau für die Erteilung des Baudarlehns. Denn nur dadurch haben sie die Sicherheit, dass ein geplantes Bauvorhaben auch rechtens und genehmigt ist.

 

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