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Bauschein
Der Bauschein ist ein wichtiges Dokument für den Bauherrn.
Denn erst mit dem Erhalt des Bauscheins erhält er die
Erlaubnis zum Beginn des geplanten Bauvorhabens. Vor dem
Bauschein steht der Bauantrag. Dieser muss mit allen
erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Bauamt
eingereicht werden. Dazu gehören die Zeichnungen und
Berechnungen des Architekten, die Unterlagen für die Statik
und mehr.
Das Bauamt prüft die eingereichten Unterlagen und wenn keine
Beanstandungen vorliegen, erhält der Bauherr den Bauschein
und darf mit dem Bau beginnen. Der Bauschein behält seine
Gültigkeit drei Jahre lang. In dieser Zeit muss mit dem
Bauvorhaben begonnen werden. Geschieht das nicht, so kann
man eine Verlängerung beantragen. Falls dieses unterbleibt,
ist die Genehmigung nach drei Jahren hinfällig. |
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Bauschein
Der Bauschein muss bei den Hausunterlagen aufbewahrt werden
und sollte jederzeit vorgelegt werden können. Baut man ohne
Bauschein, also ohne Genehmigung so ist das dann
umgangssprachlich „schwarz“ und wird mit erheblichen
Sanktionen, bis hin zum Abriss, bestraft.
Der Bauherr benötigt den Bauschein für viele Zwecke. Einer
der wichtigsten ist die Vorlage bei der Bank, wenn es um die
Baufinanzierung geht. Die dortigen Sachbearbeiter benötigen
den Bauschein und die dort erteilte Genehmigung zum Bau für
die Erteilung des Baudarlehns. Denn nur dadurch haben sie
die Sicherheit, dass ein geplantes Bauvorhaben auch rechtens
und genehmigt ist. |
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