Immobilienlexikon Bauordnungsrecht

 
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Bauordnungsrecht
Das Bauordnungsrecht enthält Vorschriften über die Errichtung, Änderung und den Abbruch von baulichen Anlagen, vor allem im Bezug auf Gebäude. Die Vorschriften im Bauordnungsrecht beziehen sich dabei auf das einzelne Gebäude, und das in technischer und architektonischer Hinsicht. Die Vorschriften beziehen sich aber nicht auf die gesamte Bebauung einer Straße, eines Stadtviertels oder einer Gemeinde. Hierfür wird das Bauplanungsrecht, dass auch als Städtebaurecht bekannt ist, herangezogen.

 

 

 

Das Bauordnungsrecht in Deutschland ein Bundesrecht, sodass jedes einzelne Bundesland eine eigene Bauordnung erlassen hat. Mit dem Bauordnungsrecht soll gewährleistet werden, dass eine Gefahrenabwehr im Baubereich realisiert werden kann. Daher stellt das Bauordnungsrecht auch Anforderungen an die Beschaffenheit von baulichen Anlagen, damit sämtliche Gefahren für Leben und Gesundheit vermieden werden können. Unter anderem handelt es sich hierbei um Anforderungen an die Standsicherheit sowie an die Beschaffenheit von Baumaterialien eines Gebäudes. Auch der bauliche Brandschutz spielt hier eine sehr große Rolle. Des Weiteren sind durch das Bauordnungsrecht Mindestanforderungen an Aufenthaltsräume und Wohnungen gestellt, die sich ebenfalls auf den Gesundheitsschutz beziehen und seit einiger Zeit auch auf die Barrierefreiheit von Gebäuden.

 

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