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Bauordnungsrecht
Das Bauordnungsrecht enthält Vorschriften über die
Errichtung, Änderung und den Abbruch von baulichen Anlagen,
vor allem im Bezug auf Gebäude. Die Vorschriften im
Bauordnungsrecht beziehen sich dabei auf das einzelne
Gebäude, und das in technischer und architektonischer
Hinsicht. Die Vorschriften beziehen sich aber nicht auf die
gesamte Bebauung einer Straße, eines Stadtviertels oder
einer Gemeinde. Hierfür wird das Bauplanungsrecht, dass auch
als Städtebaurecht bekannt ist, herangezogen. |
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Das Bauordnungsrecht in Deutschland ein Bundesrecht, sodass
jedes einzelne Bundesland eine eigene Bauordnung erlassen
hat. Mit dem Bauordnungsrecht soll gewährleistet werden,
dass eine Gefahrenabwehr im Baubereich realisiert werden
kann. Daher stellt das Bauordnungsrecht auch Anforderungen
an die Beschaffenheit von baulichen Anlagen, damit sämtliche
Gefahren für Leben und Gesundheit vermieden werden können.
Unter anderem handelt es sich hierbei um Anforderungen an
die Standsicherheit sowie an die Beschaffenheit von
Baumaterialien eines Gebäudes. Auch der bauliche Brandschutz
spielt hier eine sehr große Rolle. Des Weiteren sind durch
das Bauordnungsrecht Mindestanforderungen an
Aufenthaltsräume und Wohnungen gestellt, die sich ebenfalls
auf den Gesundheitsschutz beziehen und seit einiger Zeit
auch auf die Barrierefreiheit von Gebäuden. |
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