Immobilienlexikon Bauleitung

 
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Bauleitung
Die Bauleitung übernimmt eine Person, die je nach Vertragsgestaltung bei einem Bauvorhaben den Auftragnehmer oder auch den Auftraggeber vertritt. Damit bildet die Bauleitung eine Schnittstelle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmern sowie der Bauaufsichtsbehörden. Auch zwischen den Trägern öffentlicher Belange vertritt die Bauleitung den Auftraggeber bzw. den Auftragnehmer. Nicht jeder kann einfach so die Bauleitung übernehmen, denn in der Regel wird für die Funktion des Bauleiters ein abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium zum Dipl.-Ingenieur erwartet.

 

 

 

Dabei wird die Fachrichtung Architektur oder Hochbau vorausgesetzt, um als Bauleiter auf einer Baistelle tätig sein zu dürfen. Handelt es sich jedoch um ein eher kleineres Bauvorhaben oder um ein kleines Bauunternehmen, dann kann es auch vorkommen, dass Handwerksmeister oder staatlich geprüfte Techniker als Bauleiter auf einer Baustelle eingesetzt werden. Die einzelnen Aufgaben, die eine Bauleitung wahrnehmen muss, ist durch den § 15 der HOAI, Leistungsphase 8, detailliert geregelt. Unterschieden werden durch diese Verordnung Grundleistungen, die obligatorisch für den Bauleiter sind. Des Weiteren kennt diese Verordnung für Bauleiter besonderen Leistungen, die separat vereinbart werden können.

 

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