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Bauleitung
Die Bauleitung übernimmt eine Person, die je nach
Vertragsgestaltung bei einem Bauvorhaben den Auftragnehmer
oder auch den Auftraggeber vertritt. Damit bildet die
Bauleitung eine Schnittstelle zwischen dem Auftraggeber und
dem Auftragnehmern sowie der Bauaufsichtsbehörden. Auch
zwischen den Trägern öffentlicher Belange vertritt die
Bauleitung den Auftraggeber bzw. den Auftragnehmer. Nicht
jeder kann einfach so die Bauleitung übernehmen, denn in der
Regel wird für die Funktion des Bauleiters ein
abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium zum Dipl.-Ingenieur
erwartet. |
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Dabei wird die Fachrichtung Architektur oder Hochbau
vorausgesetzt, um als Bauleiter auf einer Baistelle tätig
sein zu dürfen. Handelt es sich jedoch um ein eher kleineres
Bauvorhaben oder um ein kleines Bauunternehmen, dann kann es
auch vorkommen, dass Handwerksmeister oder staatlich
geprüfte Techniker als Bauleiter auf einer Baustelle
eingesetzt werden. Die einzelnen Aufgaben, die eine
Bauleitung wahrnehmen muss, ist durch den § 15 der HOAI,
Leistungsphase 8, detailliert geregelt. Unterschieden werden
durch diese Verordnung Grundleistungen, die obligatorisch
für den Bauleiter sind. Des Weiteren kennt diese Verordnung
für Bauleiter besonderen Leistungen, die separat vereinbart
werden können. |
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