Immobilienlexikon Baulast
 
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Baulast
Eine Baulast ist eine Verpflichtung, die ein Grundstückseigentümer gegenüber einer Baubehörde hat, etwas Bestimmtes zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Dies ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung.

Notwendige Unterlagen für eine Baulast sind der Antrag auf Eintragung einer Baulast, ein amtlicher Lageplan in 4-facher Ausführung, ein Grundbuchauszuges des belasteten Grundstücks und einen des begünstigten Grundstückes, welche aber nicht älter als drei Monate sein dürfen.

 

 

 

Baulast
Baulasten gibt es verschiedene. Hier zwei Beispiele, um zu verdeutlichen, was eine Baulast ist und wozu man sie in vielen Fällen unbedingt benötigt.

Vereinigungsbaulast:
Will man auf mehreren Grundstücken ein Gebäude bauen, ist das normalerweise verboten. Bekommt man aber eine Vereinigungsbaulast, darf man ein Grundstück auch über seine Grenzen hinaus bebauen. Dies hat dann allerdings keine Auswirkungen auf das Grundbuch oder Steuerrechte des jeweiligen Grundstückes.

Abstandflächenbaulast:
Möchte man etwas auf seinem Grundstück bauen, was den vorgeschriebenen Abstand zum benachbarten Grundstück überschreiten würde, dann kann der Grundstücksnachbar durch eine Baulasteintragung die fehlende Fläche auf sein Grundstück übernehmen. Er kann dies aber genauso mit einer Baulasteintragung verhindern.

Eine Baulast ist also mehr als wichtig, um sich bei bestimmten Bebauungen abzusichern. Ohne eine Baulast darf man bestimmte Bauvorhaben nicht realisieren. Mit einer Baulast kann man aber auch bestimmte Bauvorhaben anderer verhindern oder zulassen.

 

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