|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
|
Immobilienlexikon Baulast |
| |
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
|
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
|
|
Baulast
Eine Baulast ist eine Verpflichtung, die ein
Grundstückseigentümer gegenüber einer Baubehörde hat, etwas
Bestimmtes zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Dies ist
eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung.
Notwendige Unterlagen für eine Baulast sind der Antrag auf
Eintragung einer Baulast, ein amtlicher Lageplan in 4-facher
Ausführung, ein Grundbuchauszuges des belasteten Grundstücks
und einen des begünstigten Grundstückes, welche aber nicht
älter als drei Monate sein dürfen. |
|
|
|
|
|
|
|
Baulast
Baulasten gibt es verschiedene. Hier zwei Beispiele, um zu
verdeutlichen, was eine Baulast ist und wozu man sie in
vielen Fällen unbedingt benötigt.
Vereinigungsbaulast:
Will man auf mehreren Grundstücken ein Gebäude bauen, ist
das normalerweise verboten. Bekommt man aber eine
Vereinigungsbaulast, darf man ein Grundstück auch über seine
Grenzen hinaus bebauen. Dies hat dann allerdings keine
Auswirkungen auf das Grundbuch oder Steuerrechte des
jeweiligen Grundstückes.
Abstandflächenbaulast:
Möchte man etwas auf seinem Grundstück bauen, was den
vorgeschriebenen Abstand zum benachbarten Grundstück
überschreiten würde, dann kann der Grundstücksnachbar durch
eine Baulasteintragung die fehlende Fläche auf sein
Grundstück übernehmen. Er kann dies aber genauso mit einer
Baulasteintragung verhindern.
Eine Baulast ist also mehr als wichtig, um sich bei
bestimmten Bebauungen abzusichern. Ohne eine Baulast darf
man bestimmte Bauvorhaben nicht realisieren. Mit einer
Baulast kann man aber auch bestimmte Bauvorhaben anderer
verhindern oder zulassen. |
|
|
|
Immobilienlexikon A-Z
»
Immobilienlexikon B
»
Baulast |
|
|
|