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Immobilienlexikon Baukinderzulage |
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Baukinderzulage
Bis Ende 2005 gab es die Eigenheimzulage samt
Baukinderzulage, auch Baukindergeld genannt. Wer 2005 noch
gekauft hat, hat Glück gehabt. Er fiel noch unter die alte
Eigenheimförderung, die bis Ende 2005 sich in Grundförderung
und Baukindergeld aufgegliedert hat. Damals lief die
Eigenheimzulage für 8 Jahre, das Baukindergeld betrug dabei
rund 800 Euro. Die maximale Grundförderung beim Erwerb
gebrauchter Häuser und ebenso bei Neubauten betrug 1 % von
der Investitionssumme jährlich. Es gab maximal 1.250 Euro
jährlich. |
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Baukinderzulage
Ebenso wurden Modernisierungen in den ersten 2 Jahren nach
Erwerb eingerechnet, die den Bemessungsbetrag erhöhten.
Einkommensgrenzen brutto dürften bei Ledigen nicht höher als
70.000 Euro liegen, bei Verheirateten war es das Doppelte.
Gezählt wurden die Einkünfte aus dem Antragstellungs-Jahr
und Vorjahr. Pro Kind, was im Haushalt lebte, erhöhte sich
der Beitrag um 30.000 Euro. Um in den Genuss der alten
Eigenheimzulage und vom Baukindergeld zu kommen, mussten
Bauherren vor dem 1.1.2004 mit dem Bau beginnen bzw. vorher
das Haus gekauft haben (Zeitpunkt des Abschlusses des
notariellen Kaufvertrages). Die Eigenheimzulage wurde in
diesem Jahr durch Wohn-Riester ersetzt. Hier gibt es die
gleichen Fördermöglichkeiten und Steuerersparnisse, wie bei
der Riester Rente. Kinder werden dabei mit 185 Euro je Kind
und Jahr gefördert, Kinder die ab 2008 geboren sind, sogar
mit 300 Euro je Kind. |
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