Immobilienlexikon Baukinderzulage
 
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Baukinderzulage
Bis Ende 2005 gab es die Eigenheimzulage samt Baukinderzulage, auch Baukindergeld genannt. Wer 2005 noch gekauft hat, hat Glück gehabt. Er fiel noch unter die alte Eigenheimförderung, die bis Ende 2005 sich in Grundförderung und Baukindergeld aufgegliedert hat. Damals lief die Eigenheimzulage für 8 Jahre, das Baukindergeld betrug dabei rund 800 Euro. Die maximale Grundförderung beim Erwerb gebrauchter Häuser und ebenso bei Neubauten betrug 1 % von der Investitionssumme jährlich. Es gab maximal 1.250 Euro jährlich.

 

 

 

Baukinderzulage
Ebenso wurden Modernisierungen in den ersten 2 Jahren nach Erwerb eingerechnet, die den Bemessungsbetrag erhöhten. Einkommensgrenzen brutto dürften bei Ledigen nicht höher als 70.000 Euro liegen, bei Verheirateten war es das Doppelte. Gezählt wurden die Einkünfte aus dem Antragstellungs-Jahr und Vorjahr. Pro Kind, was im Haushalt lebte, erhöhte sich der Beitrag um 30.000 Euro. Um in den Genuss der alten Eigenheimzulage und vom Baukindergeld zu kommen, mussten Bauherren vor dem 1.1.2004 mit dem Bau beginnen bzw. vorher das Haus gekauft haben (Zeitpunkt des Abschlusses des notariellen Kaufvertrages). Die Eigenheimzulage wurde in diesem Jahr durch Wohn-Riester ersetzt. Hier gibt es die gleichen Fördermöglichkeiten und Steuerersparnisse, wie bei der Riester Rente. Kinder werden dabei mit 185 Euro je Kind und Jahr gefördert, Kinder die ab 2008 geboren sind, sogar mit 300 Euro je Kind.

 

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