Immobilienlexikon Bauherrenhaftpflicht
 
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Bauherrenhaftpflicht
Jeder Auftraggeber einer Bauleistung muss sich mit der Bauherrenhaftpflicht gegen Ansprüche Dritter absichern. Wie der Name schon sagt, ist die Bauherrenhaftpflicht für die Dauer der Bauzeit in jedem Fall verpflichtend abzuschließen.

 

 

 

Bauherrenhaftpflicht
Jede Baumaßnahme ist mit einem gewissen Gefahrenpotenzial für den Bauherrn selbst, vor allem aber für unbeteiligte Personen verbunden. Der Bauherr kann sich auch durch die Beauftragung von fachkundigen Personengruppen, z.B. Architekt, Bauunternehmen oder Handwerker, nicht von seiner Sorgfaltspflicht entbinden. Diese besteht während der gesamten Bauzeit, sowohl gegenüber den auf der Baustelle arbeitenden Personen als auch gegenüber Außenstehenden. Die Bauherrenhaftpflicht deckt sämtliche Personen- und Sachschäden ab, die im Zusammenhang mit der Bausache verursacht werden. Sobald die Baumaßnahme zum Abschluss gebracht wurde, besteht die Bauherrenhaftpflicht nicht mehr. Der Bauherr kann dann auf Wunsch eine private Haftpflichtversicherung auf freiwilliger Basis abschließen.

 

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