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Bauherrenhaftpflicht
Jeder Auftraggeber einer Bauleistung muss sich mit der
Bauherrenhaftpflicht gegen Ansprüche Dritter absichern. Wie
der Name schon sagt, ist die Bauherrenhaftpflicht für die
Dauer der Bauzeit in jedem Fall verpflichtend abzuschließen. |
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Bauherrenhaftpflicht
Jede Baumaßnahme ist mit einem
gewissen Gefahrenpotenzial für den Bauherrn selbst, vor
allem aber für unbeteiligte Personen verbunden. Der Bauherr
kann sich auch durch die Beauftragung von fachkundigen
Personengruppen, z.B. Architekt, Bauunternehmen oder
Handwerker, nicht von seiner Sorgfaltspflicht entbinden.
Diese besteht während der gesamten Bauzeit, sowohl gegenüber
den auf der Baustelle arbeitenden Personen als auch
gegenüber Außenstehenden. Die Bauherrenhaftpflicht deckt
sämtliche Personen- und Sachschäden ab, die im Zusammenhang
mit der Bausache verursacht werden. Sobald die Baumaßnahme
zum Abschluss gebracht wurde, besteht die
Bauherrenhaftpflicht nicht mehr. Der Bauherr kann dann auf
Wunsch eine private Haftpflichtversicherung auf freiwilliger
Basis abschließen. |
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