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Bauhelferversicherung
Die Bauhelferversicherung gewinnt dann an Bedeutung, sobald
auf einer Baustelle Helfer aus dem privaten Umfeld des
Bauherrn (Freunde, Verwandte, Bekannte etc.) zum Einsatz
kommen. Solche Personen müssen vom Bauherrn bei der
Berufsgenossenschaft Bau (BauBG) gemeldet werden, auch wenn
die Hilfsleistung unentgeltlich erfolgt. Die BauBG
versichert die Bauhelfer gegen Unfälle, die sich
gegebenenfalls während der Arbeitszeit auf einer privaten
Baustelle ereignen. Hierfür muss der Bauherr pro Bauhelfer
und Arbeitstunde einen Beitrag in Höhe von 1,50 Euro an die
BauBG entrichten, in den neuen Bundesländern liegt der
Beitrag bei 1,20 Euro. Verstöße gegen diese Meldepflicht
können mit einem Bußgeld bis zu 2.500 Euro geahndet werden. |
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Bauhelferversicherung
Auch wenn die Leistungen der
Bauhelferversicherung nicht sehr üppig sind, erscheint diese
Pflicht dennoch sinnvoll. Es ist zu bedenken, dass es sich
bei den meisten privaten Bauhelfern um Laien handelt und es
daher leichter zu Unfällen bzw. Verletzungen kommen kann.
Der Bauherr und dessen Ehepartner sind jedoch nicht
versicherungspflichtig, diese können sich bei Bedarf
freiwillig bei der BauBG oder einer privaten
Versicherungsgesellschaft versichern. |
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