Immobilienlexikon Bauhelferversicherung
 
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Bauhelferversicherung
Die Bauhelferversicherung gewinnt dann an Bedeutung, sobald auf einer Baustelle Helfer aus dem privaten Umfeld des Bauherrn (Freunde, Verwandte, Bekannte etc.) zum Einsatz kommen. Solche Personen müssen vom Bauherrn bei der Berufsgenossenschaft Bau (BauBG) gemeldet werden, auch wenn die Hilfsleistung unentgeltlich erfolgt. Die BauBG versichert die Bauhelfer gegen Unfälle, die sich gegebenenfalls während der Arbeitszeit auf einer privaten Baustelle ereignen. Hierfür muss der Bauherr pro Bauhelfer und Arbeitstunde einen Beitrag in Höhe von 1,50 Euro an die BauBG entrichten, in den neuen Bundesländern liegt der Beitrag bei 1,20 Euro. Verstöße gegen diese Meldepflicht können mit einem Bußgeld bis zu 2.500 Euro geahndet werden.

 

 

 

Bauhelferversicherung
Auch wenn die Leistungen der Bauhelferversicherung nicht sehr üppig sind, erscheint diese Pflicht dennoch sinnvoll. Es ist zu bedenken, dass es sich bei den meisten privaten Bauhelfern um Laien handelt und es daher leichter zu Unfällen bzw. Verletzungen kommen kann. Der Bauherr und dessen Ehepartner sind jedoch nicht versicherungspflichtig, diese können sich bei Bedarf freiwillig bei der BauBG oder einer privaten Versicherungsgesellschaft versichern.

 

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