Immobilienlexikon Baugrenze
 
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Baugrenze
Baugrenzen werden in einem Bebauungsplan festgelegt. Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan. Er enthält konkrete und rechtsverbindliche Angaben zu Art und Maß der baulichen Nutzung eines Grundstückes, wie eben hier die Baugrenze. Eine Baugrenze begrenzt auf einem Bebauungsplan zeichnerisch die zu bebauende Fläche. Eine festgelegte Baugrenze darf bei der Bebauung eines Grundstückes vom gebauten Gebäude nicht überschritten werden.

 

 

 

Baugrenze
Ist nur eine Baugrenze auf diesem Plan festgelegt, kann das Gebäude innerhalb der Baugrenze unter Beachtung der gesetzlich festgelegten Abstandsregelungen frei positioniert werden, also so, wie es den Bauherren am besten gefällt oder es am besten passt. Es gibt aber auch Baulinien, welche genau festlegen, wo das Gebäude zu bauen ist.

Hat ein Gebäude beispielsweise einen Balkon, der geringfügig über diese Grenze hinausragt, ist dies nicht immer von Belang. Hier kommt es aber darauf an, wie weit dieser über die Grenze hinausgeht und was die jeweilige Landesbauordnung darüber aussagt. Es ist auch möglich, auf einen Antrag hin, bestimmte Ausnahmeregelungen zur Baugrenze im Bebauungsplan unterzubringen. Dies hängt allerdings von Art und Umfang der gewünschten Ausnahme ab und muss nicht immer genehmigt werden. Zu beachten ist auch, dass die Baugrenze nicht identisch mit der Grundstücksgrenze sein muss. In den meisten Fällen ist sie es nämlich nicht.

 

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