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Baugrenze
Baugrenzen werden in einem Bebauungsplan festgelegt. Der
Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan. Er enthält
konkrete und rechtsverbindliche Angaben zu Art und Maß der
baulichen Nutzung eines Grundstückes, wie eben hier die
Baugrenze. Eine Baugrenze begrenzt auf einem Bebauungsplan
zeichnerisch die zu bebauende Fläche. Eine festgelegte
Baugrenze darf bei der Bebauung eines Grundstückes vom
gebauten Gebäude nicht überschritten werden. |
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Baugrenze
Ist nur eine Baugrenze auf diesem Plan festgelegt, kann das
Gebäude innerhalb der Baugrenze unter Beachtung der
gesetzlich festgelegten Abstandsregelungen frei positioniert
werden, also so, wie es den Bauherren am besten gefällt oder
es am besten passt. Es gibt aber auch Baulinien, welche
genau festlegen, wo das Gebäude zu bauen ist.
Hat ein Gebäude beispielsweise einen Balkon, der geringfügig
über diese Grenze hinausragt, ist dies nicht immer von
Belang. Hier kommt es aber darauf an, wie weit dieser über
die Grenze hinausgeht und was die jeweilige Landesbauordnung
darüber aussagt.
Es ist auch möglich, auf einen Antrag hin, bestimmte
Ausnahmeregelungen zur Baugrenze im Bebauungsplan
unterzubringen. Dies hängt allerdings von Art und Umfang der
gewünschten Ausnahme ab und muss nicht immer genehmigt
werden. Zu beachten ist auch, dass die Baugrenze nicht
identisch mit der Grundstücksgrenze sein muss. In den
meisten Fällen ist sie es nämlich nicht. |
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