Immobilienlexikon Baugenehmigung
 
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Baugenehmigung
Eine Baugenehmigung ist eine Erlaubnis, etwas so zu bauen, wie es der Bauherr beantragt hat. Die Baugenehmigung wird von einer Baubehörde ausgestellt. Für eine Baugenehmigung ist auch eine Bauvorlage von einem Architekten oder einem Ingenieur notwendig.

Ein Antrag auf eine Baugenehmigung ist nicht immer nötig. Wann eine Baugenehmigung notwendig ist, das steht in der Landesbauordnung. Eine Baugenehmigung ist außerdem zeitlich begrenzt einsetzbar und ist meist mit bestimmten Auflagen verbunden. Hat man dann eine Baugenehmigung für ein Grundstück, muss diese auf der Baustelle verfügbar sein, da es möglich ist, dass die Genehmigung bei Prüfern vorgezeigt werden muss.

 

 

 

Baugenehmigung
Je nach Bundesland, in dem man eine Baugenehmigung beantragt, können die Bearbeitungszeit und die Anforderungen an den Antrag variieren. Die zeitliche Begrenzung der Baugenehmigung liegt normalerweise bei drei Jahren. Ist in dieser Zeit der Bau nicht zu schaffen, dann muss man wieder eine neue Baugenehmigung beantragen. In Sachsen hat man von der Baugenehmigung bis zur Fertigstellung 2 Jahre Zeit, stellt man den Bau nicht in dieser Zeit fertig, darf einmalig um weitere 2 Jahre verlängert werden.

Doch auch, wenn der Bauherr seine Baugenehmigung hat, muss er trotzdem noch weiter mit der Baubehörde in Kontakt bleiben. Diese muss sowohl zwei Wochen vor der Fertigstellung des Rohbaus, als auch vor der Fertigstellung des Gebäudes über den Abschluss der Arbeiten informiert werden, da diese dann von der Behörde abgenommen werden müssen. Dazu muss der Bauherr der Behörde auch nach Abschluss des Rohbaus eine Bescheinigung darüber zukommen lassen, dass z. B. die Abgasanlagen sicher zur Benutzung bereit stehen.

 

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