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Baugenehmigung
Eine Baugenehmigung ist eine Erlaubnis, etwas so zu bauen,
wie es der Bauherr beantragt hat. Die Baugenehmigung wird
von einer Baubehörde ausgestellt. Für eine Baugenehmigung
ist auch eine Bauvorlage von einem Architekten oder einem
Ingenieur notwendig.
Ein Antrag auf eine Baugenehmigung ist nicht immer nötig.
Wann eine Baugenehmigung notwendig ist, das steht in der
Landesbauordnung. Eine Baugenehmigung ist außerdem zeitlich
begrenzt einsetzbar und ist meist mit bestimmten Auflagen
verbunden. Hat man dann eine Baugenehmigung für ein
Grundstück, muss diese auf der Baustelle verfügbar sein, da
es möglich ist, dass die Genehmigung bei Prüfern vorgezeigt
werden muss. |
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Baugenehmigung
Je nach Bundesland, in dem man eine Baugenehmigung
beantragt, können die Bearbeitungszeit und die Anforderungen
an den Antrag variieren. Die zeitliche Begrenzung der
Baugenehmigung liegt normalerweise bei drei Jahren. Ist in
dieser Zeit der Bau nicht zu schaffen, dann muss man wieder
eine neue Baugenehmigung beantragen. In Sachsen hat man von
der Baugenehmigung bis zur Fertigstellung 2 Jahre Zeit,
stellt man den Bau nicht in dieser Zeit fertig, darf
einmalig um weitere 2 Jahre verlängert werden.
Doch auch, wenn der Bauherr seine Baugenehmigung hat, muss
er trotzdem noch weiter mit der Baubehörde in Kontakt
bleiben. Diese muss sowohl zwei Wochen vor der
Fertigstellung des Rohbaus, als auch vor der Fertigstellung
des Gebäudes über den Abschluss der Arbeiten informiert
werden, da diese dann von der Behörde abgenommen werden
müssen. Dazu muss der Bauherr der Behörde auch nach
Abschluss des Rohbaus eine Bescheinigung darüber zukommen
lassen, dass z. B. die Abgasanlagen sicher zur Benutzung
bereit stehen. |
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