Immobilienlexikon Baugebiet

 
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Baugebiet
Jede Gemeinde kann durch die Ausweisung von Baugebieten Baurecht schaffen. Hieran ist allerdings die Voraussetzung geknüpft, dass die Bauflächen im Flächennutzungsplan der Gemeinde dargestellt sind. Aus der Darstellung muss die allgemeine Art der Nutzung deutlich hervorgehen. Möchte die Gemeinde von den Ursprüngen des Flächennutzungsplanes abweichen, muss sie den Flächennutzungsplan entsprechend ändern, was vorher oder in einem Parallelverfahren geschehen muss.

 

 

 

Die gesetzliche Grundlage für die Ausweisung eines Baugebietes in einem Flächennutzungsplan bildet die Gemeindesatzung. Wird ein Gebiet als Baugebiet ausgewiesen, erfolgt die unter Einhaltung bestimmter Regelungen. Genannt wird dies Aufstellungsverfahren, an dem die Öffentlichkeit, also der Bürger und die an der Planung beteiligten Behörden teilhaben. Des Weiteren kann ein Baugebiet nur als solches ausgerufen werden, wenn bei dem Aufstellungsverfahren ach sonstige träger öffentlicher Belange beteiligt wurden.

 

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