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Baugebiet
Jede Gemeinde kann durch die Ausweisung von Baugebieten
Baurecht schaffen. Hieran ist allerdings die Voraussetzung
geknüpft, dass die Bauflächen im Flächennutzungsplan der
Gemeinde dargestellt sind. Aus der Darstellung muss die
allgemeine Art der Nutzung deutlich hervorgehen. Möchte die
Gemeinde von den Ursprüngen des Flächennutzungsplanes
abweichen, muss sie den Flächennutzungsplan entsprechend
ändern, was vorher oder in einem Parallelverfahren geschehen
muss. |
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Die gesetzliche Grundlage für die Ausweisung eines
Baugebietes in einem Flächennutzungsplan bildet die
Gemeindesatzung. Wird ein Gebiet als Baugebiet ausgewiesen,
erfolgt die unter Einhaltung bestimmter Regelungen. Genannt
wird dies Aufstellungsverfahren, an dem die Öffentlichkeit,
also der Bürger und die an der Planung beteiligten Behörden
teilhaben. Des Weiteren kann ein Baugebiet nur als solches
ausgerufen werden, wenn bei dem Aufstellungsverfahren ach
sonstige träger öffentlicher Belange beteiligt wurden. |
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