Baufertigstellungsversicherung
 
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Baufertigstellungsversicherung
Die Baufertigstellungsversicherung soll den Bauherrn vor den finanziellen Folgen schützen, falls das ausführende Bauunternehmen vor Fertigstellung der Bausache Insolvenz anmelden muss oder aus anderen Gründen seinen Verpflichtungen gegenüber dem Bauherrn nicht mehr nachkommen kann. Der finanzielle Mehraufwand für den Bauherrn ergibt sich vor allem durch die notwendige Neubeauftragung eines oder auch mehrerer Bauunternehmen, die die nicht zum Abschluss gebrachte Bausache anstelle des ursprünglichen Bauunternehmens vollenden.

 

 

 

Baufertigstellungsversicherung
Der Abschluss der Baufertigstellungsversicherung ist jedoch nicht Sache des Bauherrn, sondern wird in der Regel vom ausführenden Bauunternehmen selbst getätigt. Das Bauunternehmen muss die Baufertigstellungsversicherung dem Bauherrn auf Verlangen im Rahmen der Ausführungs-, Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsbürgschaft vorlegen können.

 

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