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Baufertigstellungsversicherung
Die Baufertigstellungsversicherung soll den Bauherrn vor den
finanziellen Folgen schützen, falls das ausführende
Bauunternehmen vor Fertigstellung der Bausache Insolvenz
anmelden muss oder aus anderen Gründen seinen
Verpflichtungen gegenüber dem Bauherrn nicht mehr nachkommen
kann. Der finanzielle Mehraufwand für den Bauherrn ergibt
sich vor allem durch die notwendige Neubeauftragung eines
oder auch mehrerer Bauunternehmen, die die nicht zum
Abschluss gebrachte Bausache anstelle des ursprünglichen
Bauunternehmens vollenden. |
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Baufertigstellungsversicherung
Der Abschluss der Baufertigstellungsversicherung ist jedoch
nicht Sache des Bauherrn, sondern wird in der Regel vom
ausführenden Bauunternehmen selbst getätigt. Das
Bauunternehmen muss die Baufertigstellungsversicherung dem
Bauherrn auf Verlangen im Rahmen der Ausführungs-,
Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsbürgschaft vorlegen
können.
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Baufertigstellungsversicherung |
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