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Immobilienlexikon Bauerwartungsland |
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Bauerwartungsland
Bei dem Bauerwartungsland handelt es sich um Grundstücke,
die für die Bebauung verwendet werden können. Für
Bauerwartungsland besteht die Absicht, etwas zu planen. Die
Bebaubarkeit der Grundstücke ist also in näherer Zukunft
höchstwahrscheinlich zu erwarten. Das ist meist dann der
Fall, wenn in der Nähe des Bauerwartungslandes eine Stadt
oder Gemeinde bereits angesiedelt ist. Auch wenn in der
näheren Umgebung bereits erschlossene Gebiete liegen, dann
spricht man vom subjektiven Bauerwartungsland. Im
Flächennutzungsplan wird das Gelände meist als Wohngebiet
oder auch als Baufläche gekennzeichnet. Aber erst mit dem
Bebauungsplan wird die endgültige Nutzung festgeschrieben
und ist dann auch verbindlich. Bauerwartungsland, das im
gemeindlichen Flächennutzungsplan bereits als Baufläche
gekennzeichnet wurde, bezeichnet man als objektives
Bauerwartungsland. |
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Bauerwartungsland
Die korrekte Definition für den Begriff Bauerwartungsland in
Deutschland findet sich in der Wertermittlungsverordnung im
Paragraph 4 Absatz 2 WertV. Um den Wert von
Bauerwartungsland zu bestimmen, bedient man sich einer
Wertentwicklungstreppe. Hier wird eine Entwicklung des
Bodens vom bisherigen Acker- zum Bauland auf der 2. Stufe
dargestellt. Damit liegt Bauerwartungsland oberhalb von
Ackerland (Flächen für Land- und Forstwirtschaft).
Bauerwartungsland ist aber vom Wert her niedriger eingestuft
als Rohbauland und baureifes Land. Bei Rohbauland ist die
bauliche Nutzung bereits offiziell bestimmt, aber noch nicht
erschlossen, im Gegensatz zum Bauerwartungsland. |
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