Immobilienlexikon Bauerwartungsland
 
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Bauerwartungsland
Bei dem Bauerwartungsland handelt es sich um Grundstücke, die für die Bebauung verwendet werden können. Für Bauerwartungsland besteht die Absicht, etwas zu planen. Die Bebaubarkeit der Grundstücke ist also in näherer Zukunft höchstwahrscheinlich zu erwarten. Das ist meist dann der Fall, wenn in der Nähe des Bauerwartungslandes eine Stadt oder Gemeinde bereits angesiedelt ist. Auch wenn in der näheren Umgebung bereits erschlossene Gebiete liegen, dann spricht man vom subjektiven Bauerwartungsland. Im Flächennutzungsplan wird das Gelände meist als Wohngebiet oder auch als Baufläche gekennzeichnet. Aber erst mit dem Bebauungsplan wird die endgültige Nutzung festgeschrieben und ist dann auch verbindlich. Bauerwartungsland, das im gemeindlichen Flächennutzungsplan bereits als Baufläche gekennzeichnet wurde, bezeichnet man als objektives Bauerwartungsland.

 

 

 

Bauerwartungsland
Die korrekte Definition für den Begriff Bauerwartungsland in Deutschland findet sich in der Wertermittlungsverordnung im Paragraph 4 Absatz 2 WertV. Um den Wert von Bauerwartungsland zu bestimmen, bedient man sich einer Wertentwicklungstreppe. Hier wird eine Entwicklung des Bodens vom bisherigen Acker- zum Bauland auf der 2. Stufe dargestellt. Damit liegt Bauerwartungsland oberhalb von Ackerland (Flächen für Land- und Forstwirtschaft). Bauerwartungsland ist aber vom Wert her niedriger eingestuft als Rohbauland und baureifes Land. Bei Rohbauland ist die bauliche Nutzung bereits offiziell bestimmt, aber noch nicht erschlossen, im Gegensatz zum Bauerwartungsland.

 

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