Immobilienlexikon Baubeschreibung
 
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Baubeschreibung
Mit einer Baubeschreibung wird das Bauvorhaben ganz genau in allen Details beschrieben. So werden die für die Ausführung notwendigen Arbeitstechniken sowie das für die Baumaßnahme verwendete Baumaterial aufgelistet. Zweck der Baubeschreibung ist es, das der Käufer sowie der Kreditgeber (Darlehensgeber) sowohl die Qualität als auch die Bauweise von einem Gebäude einschätzen und beurteilen können.

Weiterhin ist die Baubeschreibung auch ein ganz wichtiger Bestandteil, wenn man einen Antrag auf Baugenehmigung gestellt hat. Und nicht zuletzt dient die Baubeschreibung als Dokument bei der Anfrage zur Immobilienfinanzierung. Dabei wird die Baubeschreibung dem Kreditgeber zur Bewilligung vorgelegt.

 

 

 

Baubeschreibung
Außerdem gehört die Baubeschreibung zu den Bestandteilen des späteren Bauvertrages. Wenn die Baumaßnahme im Zusammenhang steht mit einem Kauf vom Bauträger oder einem Kauf eines Grundstücks steht, so wird zum Kaufvertrag die Baubeschreibung als ein Bestandteil mit einer notariellen Beurkundung zwingend vorgeschrieben.

In der Baubeschreibung steht der gesamte Umfang der auszuführenden Leistungen und Arbeiten. Darüber hinaus enthält die Baubeschreibung neben den auszuführenden Tätigkeiten auch die nicht geleisteten. Weiterhin stehen in einer Baubeschreibung Haftungs- und Änderungsausschlüsse.

Eine Baubeschreibung wird vom Architekt oder Anwalt, in jedem Fall aber von einem einschlägigen Fachmann erstellt. Der Bauherr kann sie zur Überprüfung beispielsweise der Verbraucherschutzzentrale vorlegen. Dort erhält man auch Muster, die für Bauherren eine Fülle an wichtigen Informationen bieten.

 

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