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Baubeschreibung
Mit einer Baubeschreibung wird das Bauvorhaben ganz genau in
allen Details beschrieben. So werden die für die Ausführung
notwendigen Arbeitstechniken sowie das für die Baumaßnahme
verwendete Baumaterial aufgelistet. Zweck der
Baubeschreibung ist es, das der Käufer sowie der Kreditgeber
(Darlehensgeber) sowohl die Qualität als auch die Bauweise
von einem Gebäude einschätzen und beurteilen können.
Weiterhin ist die Baubeschreibung auch ein ganz wichtiger
Bestandteil, wenn man einen Antrag auf Baugenehmigung
gestellt hat. Und nicht zuletzt dient die Baubeschreibung
als Dokument bei der Anfrage zur Immobilienfinanzierung.
Dabei wird die Baubeschreibung dem Kreditgeber zur
Bewilligung vorgelegt. |
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Baubeschreibung
Außerdem gehört die Baubeschreibung zu den Bestandteilen des
späteren Bauvertrages. Wenn die Baumaßnahme im Zusammenhang
steht mit einem Kauf vom Bauträger oder einem Kauf eines
Grundstücks steht, so wird zum Kaufvertrag die
Baubeschreibung als ein Bestandteil mit einer notariellen
Beurkundung zwingend vorgeschrieben.
In der Baubeschreibung steht der gesamte Umfang der
auszuführenden Leistungen und Arbeiten. Darüber hinaus
enthält die Baubeschreibung neben den auszuführenden
Tätigkeiten auch die nicht geleisteten. Weiterhin stehen in
einer Baubeschreibung Haftungs- und Änderungsausschlüsse.
Eine Baubeschreibung wird vom Architekt oder Anwalt, in
jedem Fall aber von einem einschlägigen Fachmann erstellt.
Der Bauherr kann sie zur Überprüfung beispielsweise der
Verbraucherschutzzentrale vorlegen. Dort erhält man auch
Muster, die für Bauherren eine Fülle an wichtigen
Informationen bieten. |
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