Immobilienlexikon Baubeginn

 
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Baubeginn
Der Baubeginn bezeichnet den Zeitpunkt, an dem mit dem Bau begonnen werden darf. Der Zeitpunkt wird durch die Baugenehmigung bestimmt, die von der Bauaufsicht vergeben und dem jeweiligen Bauherrn zugestellt wird. Liegt eine sog. Teilbaugenehmigung vor, ist der Bauherr berechtigt, vorzeitig mit dem Bau zu beginnen. In der Praxis wird oftmals eine Teilgenehmigung für den Bauaushub gegeben. Ist die Baugenehmigung dem Bauherrn zugestellt, ist sie rechtkräftig und der Bauherr bekommt eine bestimmte Frist gesetzt, in der er mit dem Bau beginnen muss. Hält er die Frist nicht ein, verfällt die Genehmigung. Kann aus bestimmten Gründen nicht mit dem Bau begonnen werde, kann der Bauherr eine Fristverlängerung beantragen.

 

 

 

Auch wenn der Bauherr eine Baugenehmigung hat und innerhalb der Frist mit dem Bau beginnt, muss er eine Baubeginn-Anzeige machen. Aus dieser muss hervorgehen, wann genau der Baubeginn ist und bei wem es sich um das ausführende Bauunternehmen handelt. Gestellt wird die Baubeginn-Anzeige beim jeweilig zuständigen Bauaufsichtsamt. Fehlen zu diesem Zeitpunkt noch Bauunterlagen, müssen diese bis zum Baubeginn eingereicht werden. In der Praxis handelt es sich hierbei oftmals um den Wärmeschutznachweis. Der Bauherr und das ausführende Bauunternehmen dürfen nicht einfach so Abweichungen vom ursprünglichen Bauplan vornehmen. Sämtliche Abweichungen bedürfen einer erneuten Zustimmung der Bauaufsicht.

 

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