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Bauaufsicht
Die Bauaufsicht ist eine Behörde, die die Überwachung des
gesamten Baugeschehens zur Aufgabe hat. Diese Behörde muss
vor allem dafür Sorge tragen, dass die öffentlich
rechtlichen Vorschriften bei einem Bau eingehalten werden.
Aus diesem Grund unterliegt ein Bauvorhaben auch der
ständigen Kontrolle der Bauaufsicht. Die gesetzliche
Grundlage der Bauaufsicht bildet das Bauordnungsrecht und
das Bauplanungsrecht. Die Bauaufsicht gliedert sich in
unterschiedliche Verwaltungsebene, wobei die oberste,
mittlere und untere Bauaufsichtbehörde unterschieden wird. |
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Eine der wichtigsten Aufgaben der Bauaufsicht ist dabei das
Baugenehmigungsverfahren, dessen Ergebnis die Baugenehmigung
ist. Ohne sie darf ein Haus nicht erbaut werden. Um das
Vorliegen von Baugenehmigungen und die Einhaltung bestimmter
Vorschriften zu überwachen, kann die Bauaufsicht ohne
vorherige Anmeldung beim Bauherrn auf der Baustelle
auftauchen, was Bauzustandsbesichtigung genannt wird.
Verstößt der Bauherr gegen die Vorschriften, kann die
Bauaufsicht Verfügungen erlassen, die den Bauherrn zur
Wiederherstellung der baurechtskonformen Zustände
verpflichten. Sinn und Zweck der Überwachung von Bauvorhaben
durch die Bauaufsicht ist, dass öffentliche Gefahren
abgewehrt werden sollen. |
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