Immobilienlexikon Bauaufsicht

 
A B C D E F G H  I  J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

Bauaufsicht
Die Bauaufsicht ist eine Behörde, die die Überwachung des gesamten Baugeschehens zur Aufgabe hat. Diese Behörde muss vor allem dafür Sorge tragen, dass die öffentlich rechtlichen Vorschriften bei einem Bau eingehalten werden. Aus diesem Grund unterliegt ein Bauvorhaben auch der ständigen Kontrolle der Bauaufsicht. Die gesetzliche Grundlage der Bauaufsicht bildet das Bauordnungsrecht und das Bauplanungsrecht. Die Bauaufsicht gliedert sich in unterschiedliche Verwaltungsebene, wobei die oberste, mittlere und untere Bauaufsichtbehörde unterschieden wird.

 

 

 

Eine der wichtigsten Aufgaben der Bauaufsicht ist dabei das Baugenehmigungsverfahren, dessen Ergebnis die Baugenehmigung ist. Ohne sie darf ein Haus nicht erbaut werden. Um das Vorliegen von Baugenehmigungen und die Einhaltung bestimmter Vorschriften zu überwachen, kann die Bauaufsicht ohne vorherige Anmeldung beim Bauherrn auf der Baustelle auftauchen, was Bauzustandsbesichtigung genannt wird. Verstößt der Bauherr gegen die Vorschriften, kann die Bauaufsicht Verfügungen erlassen, die den Bauherrn zur Wiederherstellung der baurechtskonformen Zustände verpflichten. Sinn und Zweck der Überwachung von Bauvorhaben durch die Bauaufsicht ist, dass öffentliche Gefahren abgewehrt werden sollen.

 

Immobilienlexikon A-Z  »  Immobilienlexikon B  »  Bauaufsicht