Immobilienlexikon Bauanzeige
 
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Bauanzeige
Eine Bauanzeige dient der vereinfachten Form im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens. Für die Bauanzeige ist die Bauanzeigenverordnung die gesetzliche Grundlage; allerdings ist sie nicht in jedem Fall anwendbar. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Es gibt dabei Bauvorhaben, die nur anzeigepflichtig sind, aber keine Baugenehmigung benötigen. Das ist z. B. dann der Fall, wenn ergänzende Maßnahmen erfolgen, zum Beispiel, wenn ein neues Dach auf das Haus aufgebracht wird. Die Bauanzeige erfolgt schriftlich und wird bei der Baubehörde eingereicht, die für das Vorhaben zuständig ist. Ein Baubeginn kann erst erfolgen, wenn nicht in den nächsten vier Wochen nach Antragstellung Einwände seitens der Baubehörde erhoben worden sind.

 

 

 

Bauanzeige
Zur Bauanzeige gehören folgende Dokumente, die der Bauherr einreichen muss: Lageplan, Entwurfsplanung des gesamten Bauvorhabens, eine Erklärung, dass für dieses Verfahren alle Voraussetzungen vorliegen, Erklärung, dass der eingereichte Entwurf dem allgemeinen öffentlichen Baurecht entspricht sowie die Zustimmung bzw. Beurteilung eines Sachverständigen.

Zusätzlich sollte noch die Entwässerungsgenehmigung eingeholt werden. Natürlich muss der Entwurf, der eingereicht wird, dann auch dem tatsächlichen Bauvorhaben entsprechen. Das wird bei der Baubeendigungsanzeige mit Hilfe der Endabnahme vom zuständigen Bauamt kontrolliert. In Bremen sowie in Österreich und der Schweiz heißt die Baubeginnanzeige Baubewilligungsanzeige. Erst mit Genehmigung darf der Bau begonnen werden. Die Baupolizei erteilt hier die entsprechende Zusage. Vorher erfolgt eine Bauverhandlung. Die Gebühren sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Grundsätzlich ist eine Bauanzeige nicht so aufwändig wie eine Baugenehmigung und daher auch entsprechend kostengünstiger.

 

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