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Bauantrag
Ein Bauantrag ist zu stellen, wenn man an seinem Haus mehr
oder weniger umfangreiche Veränderungen vornehmen möchte,
die die Statik des Hauses betreffen könnten. Mit dem
Bauantrag holt der Bauherr eine Baugenehmigung für sein
Bauvorhaben ein. Bei einem Bauantrag werden sämtliche
Unterlagen (Bauvorlagen) in Mehrfach-Ausfertigungen
eingereicht. Die Bauaufsichtsbehörde ist hierfür der
richtige Ansprechpartner. Bei dem Vordruck zum Bauantrag
muss der Bauherr und der zuständige Architekt bzw. Ingenieur
unterschreiben. Dazu benötigt der Verfasser des
Planungsentwurfs eine Bauvorlageberechtigung sowie eine
Haftpflichtversicherung. |
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Bauantrag
Dem Bauantrag muss ein Lageplan beigefügt sein (Maßstab
1:500). Weiter müssen Berechnungen beigefügt werden,
besonders in Bezug auf die Grundfläche und die einzelnen
Maße der Stockwerke (Fläche). Bauzeichnungen sind in Form
von Grundriss, Querschnitt-Zeichnung und Ansicht beim
Bauantrag mit einzureichen. Der Maßstab muss 1:100 sein.
Weiterhin notwendig ist eine Berechnung des
Bruttorauminhaltes des Gebäudes. Hierfür gibt es
entsprechende DIN-Vorgaben. Wichtig ist auch eine statische
Berechnung im Hochbaubereich. Es muss bewiesen werden, dass
der Entwurf sowohl standsicher ist als auch über einen guten
Wärme- und Schallschutz verfügt. Dazu sind entsprechende
Berechnungen seitens des Entwurfsplaners nötig.
Erst wenn alle relevanten Unterlagen vollständig eingereicht
werden, kann die Bauaufsichtsbehörde über das Für und Wider
der Baumaßnahme entscheiden oder Nachträge und Ergänzungen
fordern. Entsprechende Gesetze für die Einzelheiten zum
Bauantrag sind die Bauvorlagenverordnung und die Bauordnung.
Sie gelten für das entsprechende Bundesland.
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