Immobilienlexikon Bauantrag
 
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Bauantrag
Ein Bauantrag ist zu stellen, wenn man an seinem Haus mehr oder weniger umfangreiche Veränderungen vornehmen möchte, die die Statik des Hauses betreffen könnten. Mit dem Bauantrag holt der Bauherr eine Baugenehmigung für sein Bauvorhaben ein. Bei einem Bauantrag werden sämtliche Unterlagen (Bauvorlagen) in Mehrfach-Ausfertigungen eingereicht. Die Bauaufsichtsbehörde ist hierfür der richtige Ansprechpartner. Bei dem Vordruck zum Bauantrag muss der Bauherr und der zuständige Architekt bzw. Ingenieur unterschreiben. Dazu benötigt der Verfasser des Planungsentwurfs eine Bauvorlageberechtigung sowie eine Haftpflichtversicherung.

 

 

 

Bauantrag
Dem Bauantrag muss ein Lageplan beigefügt sein (Maßstab 1:500). Weiter müssen Berechnungen beigefügt werden, besonders in Bezug auf die Grundfläche und die einzelnen Maße der Stockwerke (Fläche). Bauzeichnungen sind in Form von Grundriss, Querschnitt-Zeichnung und Ansicht beim Bauantrag mit einzureichen. Der Maßstab muss 1:100 sein. Weiterhin notwendig ist eine Berechnung des Bruttorauminhaltes des Gebäudes. Hierfür gibt es entsprechende DIN-Vorgaben. Wichtig ist auch eine statische Berechnung im Hochbaubereich. Es muss bewiesen werden, dass der Entwurf sowohl standsicher ist als auch über einen guten Wärme- und Schallschutz verfügt. Dazu sind entsprechende Berechnungen seitens des Entwurfsplaners nötig.

Erst wenn alle relevanten Unterlagen vollständig eingereicht werden, kann die Bauaufsichtsbehörde über das Für und Wider der Baumaßnahme entscheiden oder Nachträge und Ergänzungen fordern. Entsprechende Gesetze für die Einzelheiten zum Bauantrag sind die Bauvorlagenverordnung und die Bauordnung. Sie gelten für das entsprechende Bundesland.

 

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