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Bauabnahme
Die Bauabnahme ist der Übergang von der Bauausführung in die
Baunutzungsphase. Zu unterscheiden ist die:
Öffentlich rechtliche Bauabnahme. Bei der die
Bauaufsichtsbehörde die Einhaltung der Bauvorschriften in
baurechtlichen und bautechnischen Hinsicht überprüft.
Zivilrechtliche Bauabnahme sie stellt den Gefahrübergang vom
Bauunternehmer zum Bauherrn dar. Voraussetzung dafür ist die
Fertigstellung und (im wesentlichen) die Mangelfreiheit des
Gebäudes oder einer erbrachten Bauausführungsleistung.
Öffentlich Rechtliche Bauabnahme
Öffentlichrechtliche Bauabnahmen wurden im Zuge mehrerer
Bauordnungsrechtsnovellen in allen Bundesländern reduziert.
Für den Großteil der Bauvorhaben finden nur noch
stichprobenartige Kontrollen statt.
Schnurgerüstabnahme
Bei der Schnurgerüstabnahme prüft ein Vertreter des Bauamtes
- Baukontrolleur-, die durch ein Schnurgerüst
gekennzeichnete Lage des zukünftigen Gebäudes am Grundstück
sowie die Höhenlage hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit
der Baugenehmigung bzw. anderen Vorschriften.
Rohbauabnahme
Hierbei wird nach einem durch den Bauherrn eingereichten
Antrag nach Fertigstellung des Rohbaus eine Prüfung durch
die Baugenehmigungsbehörde vorgenommen. Der Rohbau gilt als
fertiggestellt, wenn alle statisch notwendigen Bauteile,
sowie Kamine und Dachkonstruktion ausgeführt sind, also die
Standsicherheit, der Schall- und Wärmeschutz und die
Feuersicherheit beurteilt werden können.
Schlussabnahme
Die Schlussabnahme erfolgt nach Fertigstellung aller für die
Errichtung des Bauwerks erforderlichen Bauarbeiten und einer
Bescheinigung über die Funktion der Heizungs- und
Kaminanlagen und dokumentiert somit die Möglichkeit des
Nutzungsgebrauchs. |