Immobilienlexikon Bankvorausdarlehen
 
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Bankvorausdarlehen
Die Darlehensform Bankvorausdarlehen wird eingesetzt, wenn der Kreditnehmer einen bestimmten Zeitabschnitt finanziell überbrücken muss. Das Bankvorausdarlehen schafft finanzielle Sicherheit bis zu einem bestimmten Termin, wo ein Geldeingang zu erwarten ist. Zum Beispiel können die Mittel beispielsweise aus einer auslaufenden Lebensversicherung oder aus einer aufgelösten Geldanlage eingehen. Es handelt sich also beim Vorausdarlehen um eine Vorfinanzierung, wobei der Kreditnehmer dadurch schon vor der Fälligkeit über finanzielle Mittel verfügen kann.

Dabei wird ein solches Bankvorausdarlehen in Laufzeit und Höhe der Darlehenssumme so gewählt, dass es mit dem angekündigten Geldeingang gedeckt werden kann. Die Geldanlage oder Lebensversicherung wird zur Absicherung des Kredits meist an den Kreditgeber verpfändet. Solange das Bankvorausdarlehen läuft, müssen vom Kreditnehmer nur die Zinsen getragen werden, wodurch die finanzielle Belastung vergleichsweise niedrig ist. Beim Bankvorausdarlehen müssen auch keine Tilgungen gezahlt werden. Das Darlehen wird zum Laufzeitende als Gesamtsumme zurückgezahlt. Dafür kann man gut die Geldanlage nutzen, die zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung steht.

 

 

 

Bankvorausdarlehen
Es gibt auch die Möglichkeit, Vorausdarlehen über einen neu abgeschlossenen Bausparvertrag abzutilgen, wobei dieser als Tilgungsersatzleistung dient. Wenn der Kreditnehmer zum Beispiel eine Darlehenssumme von 50.000 Euro benötigt, so muss er etwa 56.700 Euro als Vorausdarlehen abnehmen. Er kann dann gleichzeitig einen Bausparvertrag über diese Summe abschließen.

Bei diesem Finanzierungsmodell wird der Bausparvertrag sofort mit 6.700 Euro bespart. Damit stehen die 50.000 Euro Vorausdarlehen für die Immobilienfinanzierung bereit und können verwendet werden. Da 40 bis 50 % der Bausparsumme in den Bausparvertrag sofort eingezahlt werden, wird er schnell zuteilungsreif. Ist das Vorausdarlehen zugeteilt, so kann es relativ zügig durch den Bausparvertag abgelöst werden, der normal zu tilgen ist.

 

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