Immobilienlexikon Auszahlungsvoraussetzung

 
A B C D E F G H  I  J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

Auszahlungsvoraussetzung
Die Auszahlungsvoraussetzung beschreibt eine Vereinbarung über die Auszahlung eines Darlehensbetrages. Die Auszahlungsvoraussetzung wird zwischen einem Darlehnsgeber und dem Darlehensgeber getroffen und ist damit ein Bestandteil des Darlehensvertrages. Der Darlehensnehmer muss zunächst die getroffenen Auszahlungs-voraussetzungen erfüllen, bevor der Darlehensgeber aktiv wird, und die Auszahlung der Darlehenssumme veranlasst. In der Praxis muss der Darlehensnehmer eine ganze Reihe von ausgefüllten Formularen und Unterlagen einreichen, um diesen Auszahlungsvoraussetzungen in allen Belangen gerecht zu werden. Hierbei handelt es sich meist um Kreditverträge und Nachweisen, die mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehen, wie sämtliche Objektunterlagen, Fotos, Kaufverträge.

 

 

 

Des Weiteren gehören zu den typischen Unterlagen, die eingereicht werden müssen die Einkommensnachweise. Unter anderem kann es sich hierbei auch um den Beweis des Eintrags von Grundpfandrechten im Grundbuch handeln. Welche Unterlagen für die Auszahlungsvoraussetzungen im Einzelfall von Bedeutung sind, bestimmt die jeweilige Bank. Erst wenn alle Unterlagen vorgelegt sind und die Anlagen richtig sind, kann der Darlehensgeber, meist ein Kreditinstitut, das Darlehen ausbezahlen. Genannt wird dies in Fachkreisen auch Valutierung.

 

Immobilienlexikon A-Z  »  Immobilienlexikon A  »  Immobilienlexikon Auszahlungsvoraussetzung