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Immobilienlexikon Auszahlungsvoraussetzung
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Auszahlungsvoraussetzung
Die Auszahlungsvoraussetzung beschreibt eine Vereinbarung
über die Auszahlung eines Darlehensbetrages. Die
Auszahlungsvoraussetzung wird zwischen einem Darlehnsgeber
und dem Darlehensgeber getroffen und ist damit ein
Bestandteil des Darlehensvertrages. Der Darlehensnehmer muss
zunächst die getroffenen Auszahlungs-voraussetzungen
erfüllen, bevor der Darlehensgeber aktiv wird, und die
Auszahlung der Darlehenssumme veranlasst. In der Praxis muss
der Darlehensnehmer eine ganze Reihe von ausgefüllten
Formularen und Unterlagen einreichen, um diesen
Auszahlungsvoraussetzungen in allen Belangen gerecht zu
werden. Hierbei handelt es sich meist um Kreditverträge und
Nachweisen, die mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang
stehen, wie sämtliche Objektunterlagen, Fotos, Kaufverträge. |
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Des Weiteren gehören zu den typischen Unterlagen, die
eingereicht werden müssen die Einkommensnachweise. Unter
anderem kann es sich hierbei auch um den Beweis des Eintrags
von Grundpfandrechten im Grundbuch handeln. Welche
Unterlagen für die Auszahlungsvoraussetzungen im Einzelfall
von Bedeutung sind, bestimmt die jeweilige Bank. Erst wenn
alle Unterlagen vorgelegt sind und die Anlagen richtig sind,
kann der Darlehensgeber, meist ein Kreditinstitut, das
Darlehen ausbezahlen. Genannt wird dies in Fachkreisen auch
Valutierung. |
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