Immobilienlexikon Außenbereich
 
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Außenbereich
Ein Begriff aus dem deutschen Bauplanungsrecht ist der Außenbereich. Den mittels Bebauungsplan überplanten Bereich und den Innenbereich gibt es parallel zum Außenbereich. Alle Grundstücke, die nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegen, fallen unter die Definition Außenbereich. Außerdem dürfen sie auch nicht zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil (unbeplanter Innenbereich) gehören. Unbebaute größere Bereiche in Grenzen des unbeplanten Innenbereichs können allerdings zum Außenbereich gehören (Außenbereich im Innenbereich). Maßgeblich auf dessen konkrete räumliche Lage kommt es für die Bewertung der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens an. Außerdem gilt dies auch für die Zuordnung zu einer dieser Gebietskategorien.

 

 

 
 
 

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