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Außenbereich
Ein Begriff aus dem deutschen Bauplanungsrecht ist der
Außenbereich. Den mittels Bebauungsplan überplanten Bereich
und den Innenbereich gibt es parallel zum Außenbereich. Alle
Grundstücke, die nicht im Geltungsbereich eines
qualifizierten Bebauungsplans liegen, fallen unter die
Definition Außenbereich. Außerdem dürfen sie auch nicht zu
einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil (unbeplanter
Innenbereich) gehören. Unbebaute größere Bereiche in Grenzen
des unbeplanten Innenbereichs können allerdings zum
Außenbereich gehören (Außenbereich im Innenbereich).
Maßgeblich auf dessen konkrete räumliche Lage kommt es für
die Bewertung der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines
Vorhabens an. Außerdem gilt dies auch für die Zuordnung zu
einer dieser Gebietskategorien. |
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