Immobilienlexikon Ausbaukosten
 
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Ausbaukosten
Der Herstellungsaufwand von Aus- und Umbauten einer Immobilie sind die Ausbaukosten. Da sie es zu diesem Zeitpunkt steuerlich relevant werden, sind diese Kosten erst nach der eigentlichen Fertigstellung einer Wohnung oder eines Hauses von konkreter Bedeutung. Wenn durch Baumaßnahmen ein Objekt erweitert beziehungsweise wesentlich verbessert wird, kann der zusätzliche Herstellungsaufwand im Rahmen der Gebäudeabschreibung für ein Mietobjekt steuerlich geltend gemacht werden. Wie die Immobilie aufgestockt oder erweitert wird, entstehen Ausbaukosten durch Erweiterung.

 

 

 

Ausbaukosten
Unter die Ausbaukosten fallen auch Erweiterungen im Hinblick auf einen Wintergarten, eine Garage oder eine Terrasse. Definiert werden unter Ausbaukosten auch Eingriffe im Hinblick auf Außentreppen, den zusätzlichen Einbau von Wänden, Dachgauben oder wenn nach Beendigung einer Baumaßnahme der Gebrauchswert in Relation zur Anschaffung oder Herstellung wesentlich nach oben katapultiert wurde, liegt eine wesentliche Verbesserung der Immobilie vor.

Die Ausstattung und der Umfang der Sanitär- und Elektroinstallationen sowie der Heizungsanlage gelten für diesen Wohn- und Gebrauchsstandard als Indikator. Bestandteil der Ausstattung einer Wohnung sind auch Fenster und Türen. Zum Kernbereich der Ausbaukosten gehören sie deswegen auch. Nicht zu den Ausbaukosten zählen normale Modernisierungsmaßnahmen, die lediglich zeitgemäß die Ausstattung der Kernbereiche erneuern. Der zusätzliche Einbau eines weiteren Waschbeckens, einer Dusche oder die Installation einer Alarmanlage werden hierzu gezählt. Entstandene Ausbaukosten können abgesetzt werden, wenn durch eine dieser Maßnahmen der Nutzungswert einer Immobilie steigt und ein Herstellungsaufwand vorliegt.

 

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