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Ausbaukosten
Der Herstellungsaufwand von Aus- und Umbauten einer
Immobilie sind die Ausbaukosten. Da sie es zu diesem
Zeitpunkt steuerlich relevant werden, sind diese Kosten erst
nach der eigentlichen Fertigstellung einer Wohnung oder
eines Hauses von konkreter Bedeutung. Wenn durch
Baumaßnahmen ein Objekt erweitert beziehungsweise wesentlich
verbessert wird, kann der zusätzliche Herstellungsaufwand im
Rahmen der Gebäudeabschreibung für ein Mietobjekt steuerlich
geltend gemacht werden. Wie die Immobilie aufgestockt oder
erweitert wird, entstehen Ausbaukosten durch Erweiterung. |
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Ausbaukosten
Unter die Ausbaukosten fallen auch Erweiterungen im Hinblick
auf einen Wintergarten, eine Garage oder eine Terrasse.
Definiert werden unter Ausbaukosten auch Eingriffe im
Hinblick auf Außentreppen, den zusätzlichen Einbau von
Wänden, Dachgauben oder wenn nach Beendigung einer
Baumaßnahme der Gebrauchswert in Relation zur Anschaffung
oder Herstellung wesentlich nach oben katapultiert wurde,
liegt eine wesentliche Verbesserung der Immobilie vor.
Die Ausstattung und der Umfang der Sanitär- und
Elektroinstallationen sowie der Heizungsanlage gelten für
diesen Wohn- und Gebrauchsstandard als Indikator.
Bestandteil der Ausstattung einer Wohnung sind auch Fenster
und Türen. Zum Kernbereich der Ausbaukosten gehören sie
deswegen auch. Nicht zu den Ausbaukosten zählen normale
Modernisierungsmaßnahmen, die lediglich zeitgemäß die
Ausstattung der Kernbereiche erneuern. Der zusätzliche
Einbau eines weiteren Waschbeckens, einer Dusche oder die
Installation einer Alarmanlage werden hierzu gezählt.
Entstandene Ausbaukosten können abgesetzt werden, wenn durch
eine dieser Maßnahmen der Nutzungswert einer Immobilie
steigt und ein Herstellungsaufwand vorliegt. |
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