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Immobilienlexikon - Aufteilungsplan |
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Aufteilungsplan
Um ein rechtlich verbindliches Wohneigentum begründen zu
können, muss außer der Abgeschlossenheitsbescheinigung auch
ein Aufteilungsplan über das gesamte Gebäude vorliegen. Beim
Aufteilungsplan handelt es sich um ein Dokument, das im
Maßstab 1:100 auf Grundlage der Grundrisszeichnungen
angefertigt wird und zusammen mit der Teilungserklärung zum
Gegenstand der Grundakte des betreffenden Gebäudes wird. |
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Aus dem
Aufteilungsplan müssen die Abgrenzungen der einzelnen
Sondereigentumseinheiten zweifelsfrei hervorgehen. Hierzu
gehören beispielsweise Wohnungen, Keller- bzw.
Speicherräume, Stellplätze, Garagen sowie gegebenenfalls
gewerblich genutzte Räumlichkeiten.
Um eine übersichtliche und vor allem eindeutige Abgrenzung
der einzelnen Einheiten gewährleisten zu können, werden
diese in aufsteigender Zahlenfolge durchnummeriert und
zusätzlich mit farblichen Umrandungen versehen. Balkone
gehören ebenfalls zu den Sondereigentumseinheiten, während
dies für Terrassen im Erdgeschoss nicht gilt. |
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