Immobilienlexikon Assanierungsgebiet
 
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Assanierungsgebiet
Unter einem Assanierungsgebiet versteht man ein Gemeindegebiet, oder einen Teil davon, dass städtebauliche Missstände aufweist. Ein Missstand liegt dann vor, wenn mehr als die Hälfte der Wohnung Substandardwohnungen sind oder aber auch eine sehr dichte Verbauung vorliegt. Die Landesregierung kann auf der Grundlage des Stadterneuerungsgesetzes, welches ein Bundesgesetz ist, durch eine Verordnung ein Gemeindegebiet zum Assanierungsgebiet erklären. Die Erklärung zum Assanierungsgebiet hat zur Folge, dass der Eigentümer das Objekt oder Grundstück in diesem Gebiet, sofern er es verkaufen möchte, erst der Gemeinde zum Kauf anbieten muss.

 

 

 

Nimmt die Gemeinde das Angebote nicht in Anspruch, dann kann der Eigentümer das Grundstück bzw. die Immobilie anderweitig verkaufen, muss sich aber für den Kaufvertrag eine behördliche Genehmigung einholen. Die Erteilung dieser Genehmigung ist von der Angemessenheit des Kaufpreises abhängig. Das ein Grundstück in einem Assanierungsgebiet liegt wird auch im Grundbuch vermerkt. Um den Kaufvertrag dann in die Bücher eintragen lassen zu können, ist neben den herkömmlichen Urkunden, auch die behördliche Genehmigung mit einzureichen.

 

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