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Assanierungsgebiet
Unter einem Assanierungsgebiet versteht man ein
Gemeindegebiet, oder einen Teil davon, dass städtebauliche
Missstände aufweist. Ein Missstand liegt dann vor, wenn mehr
als die Hälfte der Wohnung Substandardwohnungen sind oder
aber auch eine sehr dichte Verbauung vorliegt. Die
Landesregierung kann auf der Grundlage des
Stadterneuerungsgesetzes, welches ein Bundesgesetz ist,
durch eine Verordnung ein Gemeindegebiet zum
Assanierungsgebiet erklären. Die Erklärung zum
Assanierungsgebiet hat zur Folge, dass der Eigentümer das
Objekt oder Grundstück in diesem Gebiet, sofern er es
verkaufen möchte, erst der Gemeinde zum Kauf anbieten muss. |
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Nimmt die Gemeinde das Angebote nicht in Anspruch, dann kann
der Eigentümer das Grundstück bzw. die Immobilie anderweitig
verkaufen, muss sich aber für den Kaufvertrag eine
behördliche Genehmigung einholen. Die Erteilung dieser
Genehmigung ist von der Angemessenheit des Kaufpreises
abhängig. Das ein Grundstück in einem Assanierungsgebiet
liegt wird auch im Grundbuch vermerkt. Um den Kaufvertrag
dann in die Bücher eintragen lassen zu können, ist neben den
herkömmlichen Urkunden, auch die behördliche Genehmigung mit
einzureichen. |
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