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Immobilienlexikon - Arbeitnehmersparzulage |
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Arbeitnehmersparzulage
Mit der Arbeitnehmersparzulage belohnt der Staat das Sparen
seiner Bürger. Die Arbeitnehmersparzulage wurde am
01.01.1999 im Rahmen des Vermögensbildungsgesetzes neu
geregelt und steht allen Sparern offen, die ihr Geld in
Bausparverträge, zur Entschuldung von Wohneigentum oder in
Beteiligungen an Unternehmen investieren.
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Arbeitnehmersparzulage |
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Eine weitere
Voraussetzung für die Gewährung der Sparzulage ist das
jährliche Bruttoeinkommen des Sparers. Dies darf bei
Unverheirateten 17.900 Euro und bei Verheirateten 35.800
Euro nicht überschreiten, was einem monatlichen Bruttolohn
von 1.585 bzw. 3.119 Euro entspricht. Verheiratete
Alleinverdiener mit Kindern dürfen im Monat bis zu 3.682
Euro verdienen und können auch dann noch auf die
Arbeitnehmersparzulage zugreifen.
Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage richtet sich nach der
Art der Geldanlage. Für Sparmaßnahmen, die im Zusammenhang
mit Bausparen stehen, gewährt der Staat bis zu 42,30 Euro,
während Beteiligungen in Form von Aktien mit bis zu 72 Euro
gefördert werden können. Sparer, die in beide Anlageformen
investieren, können sich doppelt freuen, da der Staat in
diesem Fall beide Formen der Arbeitnehmersparzulage addiert.
So kann die Arbeitnehmersparzulage im Einzelfall jährlich
bis zu 114,30 Euro betragen. |
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