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Immobilienlexikon - Anschlussfinanzierung |
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Anschlussfinanzierung
Die Anschlussfinanzierung folgt auf den regulären
Bausparvertrag und kann vom Kunden wahlweise beim bisherigen
Geldinstitut oder aber auch bei einem Mitbewerber getätigt
werden. Entscheidend ist, dass durch Ablauf des
Baufinanzierungsvertrags auch die ursprünglich zwischen
Kreditinstitut und dem Darlehensnehmer vereinbarte
Zinsbindung ändert. Für den Kunden entsteht so der Vorteil,
dass er bei einem anderen Kreditinstitut unter Umständen
günstigere Zinskonditionen aushandeln kann. Bei identischen
Angeboten oder nur marginalen Unterschieden ist der Kunde
gut beraten, bei seiner bisherigen Bank zu bleiben. Zum
Einen wird so keine erneute Abschlussgebühr fällig, zum
Anderen kennt die Bank den Vermögenshintergrund des
bisherigen Kunden. |
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Der
Darlehensnehmer sollte sich im Zweifelsfall aber nicht von
dem beliebten Argument der Banken von einem Wechsel
abbringen lassen, dass die Abschlussgebühr die Zinsvorteile
bei einer anderen Bank aufwiegen würde. Diese Aussage kann
pauschal weder bestätigt noch widerlegt werden, eine
rechnerische Prüfung sollte im Einzelfall auf jeden Fall
durchgeführt werden. Bei einem Darlehensvolumen von
beispielsweise 100.000 Euro zieht bei einem Wechsel der Bank
Gebühren (Notar, Grundbuchamt, Amtsgericht) in Höhe von ca.
400 – 500 Euro nach sich. Bei einer Zinsersparnis von 0,5 %
und einer Laufzeit von 10 Jahren ergibt sich für den
Darlehensnehmer eine Wenigerbelastung von 5.000 Euro, so
dass die Gebühren keinen Hindernisgrund darstellen sollten.
Ganz allgemein kann davon ausgegangen werden, dass sich ein
Wechsel mit steigender Darlehenssumme immer wahrscheinlicher
lohnt. Kunden, die über ein verbessertes Angebot eines
Konkurrenten ihrer bisherigen Bank verfügen, sollten vor der
Unterzeichnung der Anschlussfinanzierung noch einmal das
Gespräch mit der Hausbank suchen. Unter Umständen ist diese
bereit, dem Kunden denselben Zinssatz zu bieten, womit der
Darlehensnehmer sicherlich den größtmöglichen Vorteil für
sich verbuchen könnte.
Der Gesetzgeber verpflichtet die Banken, ihre Kunden
spätestens zwei Wochen vor Ablauf eines Darlehensvertrags
über den bevorstehenden Fristtermin in Kenntnis zu setzen.
In der Praxis muss jedoch davon ausgegangen werden, dass
eine andere Bank mindestens vier Wochen benötigt, um ein
verbindliches Angebot erstellen zu können. Daher sollte der
Darlehensnehmer frühzeitig selbst die Initiative übernehmen
und sich über die Zinssätze der verschiedenen
Kreditinstitute im Bereich der Bau- bzw.
Anschlussfinanzierung informieren.
Den Bereitstellungszinsen sollte bei einer eventuellen
Anschlussfinanzierung ebenfalls die nötige Aufmerksamkeit
geschenkt werden. Es gibt inzwischen im gesamten
Bundesgebiet einige Banken, die ihren Kunden die
Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,25 % pro Monat für nicht
in Anspruch genommene Darlehen erst nach einem halben oder
gar einem ganzen Jahr berechnen. In den Größenordnungen
einer Baufinanzierung liegt das Einsparungspotenzial hier
meist im vierstelligen Euro-Bereich, was diesen Aspekt der
Anschlussfinanzierung nicht ganz unwichtig erscheinen lässt. |
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