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Immobilienlexikon Anschaffungskosten |
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Anschaffungskosten
Die Anschaffungskosten sind ein Begriff aus dem
betriebswirtschaftlichen Rechnungswesen. Steuerlich und
buchhalterisch ist der Begriff als Untergliederung des
weiter gefassten Begriffs der Anschaffungs- und
Herstellungskosten zu sehen. |
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In diesem Rahmen werden die
Herstellkosten den Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes
weitgehend gleichgestellt, da der Unternehmer zwischen
beiden Möglichkeiten der Erstehung eines Wirtschaftgutes –
Eigenfertigung oder Fremdbezug – frei wählen können soll.
Es handelt sich dabei um die Nettokosten, die bei der
Anschaffung einer Maschine, eines Fahrzeugs, einer Immobilie
oder von Teilen der Betriebs- und Geschäftsausstattung
anfallen. Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die
geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben
und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen,
soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden
können.
Anschaffungskosten einer Immobilie
Anschaffungskosten im Zusammenhang mit der
Immobilienfinanzierung, sind die zu leistende Aufwendungen,
um eine Immobilie zu erwerben und in einen nutzungsbereiten
Zustand zu versetzen. Sie beinhalten neben dem Kaufpreis
auch Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar- und
Grundbuchkosten, Maklerprovision, Erschließungskosten und
Finanzierungskosten, sowie nach der Wertopfertheorie auch
die Kosten eines evtl. notwendigen Abbruchs. Da die
Absetzung für Abnutzung (AfA) auf Anschaffungskosten für
Grund und Boden nicht möglich ist, sind der Kaufpreis und
die Anschaffungsnebenkosten nach dem Verhältnis der
Verkehrswerte auf den Grund und Boden und das Gebäude
aufzuteilen. Die genaue Unterscheidung der Kosten ist im
Artikel Herstellungskosten aufgestellt. |
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