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Anschaffungskosten
Die Anschaffungskosten spielen bei Immobilien vor allem im
Zusammenhang mit der steuerlichen und
betriebskostenrelevanten Absetzung für Abnutzung eine
wesentliche Rolle. Als Anschaffungskosten dürfen jedoch nur
solche Kosten gewertet werden, die unmittelbar mit dem
Gebäude selbst zu tun haben. Der Wert des Grund und Bodens,
auf dem das Gebäude steht zählt ausdrücklich nicht zu den
Anschaffungskosten und ist deshalb herauszurechnen. |
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Dasselbe
gilt für die sogenannten Erwerbsnebenkosten, die keinem der
beiden Bereiche eindeutig zuzuordnen sind. Hier ist
entsprechend dem Verhältnis zwischen den Werten des Bodens
und des Gebäudes eine Aufteilung vorzunehmen. Zu den
Erwerbsnebenkosten zählen beispielsweise Notarkosten,
Maklerprovisionen oder die Grunderwerbssteuer. Kosten, die
dem Hauseigentümer durch Finanzierungsmaßnahmen entstehen
sind zu den Werbungskosten zu zählen und dürfen sich daher
ebenfalls nicht in den Anschaffungskosten wiederfinden, auch
nicht anteilig. |
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