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Anlieger
Das Wort Anlieger für Anrainer wird meist im juristischen
Bereich angewandt, um diese Personen mit besonderen Rechten
oder Pflichten gegenüber anderen Personen auszustatten.
Üblicherweise wird der Begriff bei für Durchgangsverkehr
gesperrten Straßen gebraucht, die nur von eben jenen
Anliegern befahren werden dürfen (z.B. Zeichen 250 mit
Zusatzschild "Anlieger frei"). |
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Nach einem Urteil des Bayerischen Oberlandesgericht sind
Anlieger Personen "...,die mit Bewohnern oder
Grundstückseigentümern in eine Beziehung treten wollen.
Dabei ist es unerheblich, ob diese Beziehung zustande kommt;
die Absicht ist ausreichend. Erkennt der Anlieger bei
Vorbeifahrt am betreffenden Grundstück (was auch eine
Baustelle mit Bauarbeitern sein kann), dass der Gesuchte
nicht erreichbar ist, kann er ohne anzuhalten weiterfahren
und bleibt Anlieger. Selbst unerwünschte Besucher eines
Anliegers sind zum Einfahren berechtigt." (BayObLG VRS
33,457). |
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