Immobilienlexikon Angeld
 
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Angeld
Unter dem Angeld versteht man eine Geldleistung, die zur Sicherung der Vertragserfüllung beim Abschluss eines Vertrags entrichtet wird. Der Angeldnehmer darf das Angeld behalten, wenn der Angeldgeber von dem Vertrag zurück tritt. Tritt jedoch der Angeldnehmer, aus welchen Gründen auch immer, vom Vertrag zurück, dann ist der verpflichtet, dem Angeldgeber das Angeld wieder zurück zu zahlen. In beiden Fällen erfolgt die Einbehaltung bzw. die Rückzahlung unabhängig davon, ob durch den Rücktritt ein Schaden entstanden ist oder nicht.  Für die Beurteilung, ob ein Betrag als Angeld geleistet wurde, ist im Zweifelsfall die Höhe des Betrages wichtig, hierbei besonders in welchem Verhältnis sie zum Gesamtpreis steht.

 

 

 

Handelt es sich um Beträge, die über zehn Prozent der Gesamtleistung liegen, gelten sie als eine Anzahlung, Akontierung oder Teilzahlung, auch wenn sie nicht ausdrücklich als Angeld bezeichnet sind. Bei einer Vertragsauflösung ist diese Summe dann zurück zu zahlen.  Wichtig ist es im Bezug auf das Angeld noch zu wissen, dass bei der Erfüllung des Vertrages das Angeld vom Kaufpreis abgezogen werden muss.

 

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