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Angeld
Unter dem Angeld versteht man eine Geldleistung, die zur
Sicherung der Vertragserfüllung beim Abschluss eines
Vertrags entrichtet wird. Der Angeldnehmer darf das Angeld
behalten, wenn der Angeldgeber von dem Vertrag zurück tritt.
Tritt jedoch der Angeldnehmer, aus welchen Gründen auch
immer, vom Vertrag zurück, dann ist der verpflichtet, dem
Angeldgeber das Angeld wieder zurück zu zahlen. In beiden
Fällen erfolgt die Einbehaltung bzw. die Rückzahlung
unabhängig davon, ob durch den Rücktritt ein Schaden
entstanden ist oder nicht. Für die Beurteilung, ob ein
Betrag als Angeld geleistet wurde, ist im Zweifelsfall die
Höhe des Betrages wichtig, hierbei besonders in welchem
Verhältnis sie zum Gesamtpreis steht. |
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Handelt es sich um Beträge, die über zehn Prozent der
Gesamtleistung liegen, gelten sie als eine Anzahlung,
Akontierung oder Teilzahlung, auch wenn sie nicht
ausdrücklich als Angeld bezeichnet sind. Bei einer
Vertragsauflösung ist diese Summe dann zurück zu zahlen.
Wichtig ist es im Bezug auf das Angeld noch zu wissen, dass
bei der Erfüllung des Vertrages das Angeld vom Kaufpreis
abgezogen werden muss. |
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