Immobilienlexikon Alleinvermittlungsauftrag
 
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Alleinvermittlungsauftrag
Der Alleinvermittlungsauftrag ist in der Immobilienbranche auch unter dem Begriff Exklusivauftrag bekannt. Er bezeichnet die Tatsache, dass ein Immobilienmakler von einem Kunden mit der Vermittlung von Immobiliengeschäften beauftragt wird. Der Alleinvermittlungsauftrag wird meist für einen bestimmten Zeitraum vergeben, was Alleinvermittlungsfrist genannt wird, und bezieht sich in der Praxis von den Verkauf von Grundstücken und Immobilien. Liegt ein Alleinvermittlungsauftrag vor, darf nur über den Makler das Grundstück bzw. die Immobilien veräußert werden. Demnach darf kein anderer Immobilienmakler mit dem Verkauf der selben Sache beauftragt werden. Sind die Bemühungen des alleinbeauftragten Immobilienmaklers erfolgreich, bekommt er dafür die Provision, die im Alleinvermittlungsauftrag vereinbart ist.

 

 

 

Für den Fall, dass der im Alleinauftrag beauftragte Immobilienmakler kein Rechtsgeschäft herbeiführen kann, sei es weil etwa der Auftraggeber den Alleinvermittlungsauftrag innerhalb der Alleinvermittlungsfrist widerruft oder weil der Auftraggeber das Immobilengeschäft alleine bzw. mithilfe eines anderen Maklers abschließt, ist in der Regel eine Konventionalstrafe (Vertragsstrafe) im Alleinvermittlungsauftrag vorgesehen, die der Auftraggeber in diesem Fall zu leisten hat.

 

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