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Makler
Alleinauftrag
Alleinauftrag ist ein im Maklerrecht gebräuchlicher
Fachbegriff. Gemeint ist damit, dass nur ein Makler allein
den Auftrag erhält, eine Immobilie oder ein Grundstück zu
vermakeln. Eine gesetzliche Regelung gibt es für den
Alleinauftrag nicht. |
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Häufig
findet ein sogenannter qualifizierter Alleinauftrag
Anwendung. Mit diesem Auftrag wird ausgeschlossen, dass der
Eigentümer das Objekt ohne Einschaltung des Maklers
verkaufen kann.
Verbunden mit dem Alleinauftrag ist einerseits eine
Pflichtenmehrung für den Makler, den Verkaufswunsch des
Eigentümers möglichst schnell zu einem Abschluss zu bringen.
Auf der anderen Seite wird häufig eine
Provisionssicherungsklausel für den Makler abgeschlossen.
Diese beinhaltet, dass der Makler in jedem Fall einen
Geldwert erhält, wenn das Objekt innerhalb der
Vertragslaufzeit verkauft wird. Ob es sich dabei dann um
eine Provision, einen Schadenersatzanspruch oder eine
Vertragsstrafe handelt, muss im Einzelfall geklärt werden.
Ohne die Provisionssicherungsklausel hat der Makler nur
einen Anspruch auf Schadenersatz. Dieser wird aber in der
Regel geringer ausfallen als eine vereinbarte Provision. Aus
diesem Grund werden viele Makler nur mit einem Alleinauftrag
tätig.
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