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Akquise
Als Akquise bzw. Akquisition werden alle Maßnahmen der
Kunden-gewinnung durch persönliche Verkaufsgespräche im
Rahmen des Direktverkaufs bezeichnet. |
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Kaltakquise
Kaltakquise ist die Erstansprache eines potenziellen Kunden,
zu dem bisher keine Geschäftsbeziehungen bestanden.
Gegenüber Privatkunden sind so genannte Kaltanrufe in
Deutschland nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
(UWG) verboten und dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung
des Kunden erfolgen. Gegenüber Gewerbetreibenden reicht im
Übrigen deren mutmaßliche Einwilligung, die sich aus dem
Geschäftsgegenstand ergeben kann. Einzelne Gerichtsurteile
trugen in letzter Zeit zu Verunsicherung bei. Die Urteile
bezogen sich bisher auf nicht allgemeingültige Einzelfälle.
Neben der Kaltakquise besteht auch die Form der Warmakquise.
Diese, meist effizientere Variante stützt sich im Telefonat
auf bekannte Bezugsstellen, wie z.B. Ansprechpartner aus
Mitgliedschaften, Verbundgruppen, Kooperationspartnern etc.
Geschäftskundenakquise
Die Akquisition von Geschäftskunden sollte stets als Prozess
gesehen werden, an dem mehrere Anspracheformen (persönliche
wie mediale) beteiligt sind.
Das Resultat aller Akquisitionsmaßnahmen wird als
akquisitorisches Potenzial bezeichnet. So weist Erich
Gutenberg auf die Verbindung zwischen dem Unternehmen und
den Präferenzen bestimmter Kundengruppen im Sinne einer
Anziehungskraft hin, deren Höhe verschiedene Möglichkeiten
des preispolitischen Verhaltens (Preisgestaltung) bietet
(Erich Gutenberg 1973, S. 238). Das akquisitorische
Potenzial wird auch als Goodwill, Image oder Attraktivität
eines Produktes bzw. Unternehmens bezeichnet.
Dies ist zur
Kennzeichnung von Konkurrenzbeziehungen von großer
Bedeutung, da Leistungen dann als heterogen eingeschätzt
werden, wenn die potenziellen Abnehmer Präferenzen in
sachlicher, zeitlicher, persönlicher und/oder örtlicher
Hinsicht haben.
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