Immobilienlexikon Abstandsfläche
 
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Abstandsfläche
Den abstrakten Bereich (Fläche) eines Grundstückes, der mit wenigen Ausnahmen von Bebauung freizuhalten ist, wird als Abstandsfläche bezeichnet. In einigen Bundesländern wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen oder Sachsen Anhalt wird sie auch als Abstandfläche betitelt. Früher auch als Bauwich bezeichnet wurde der notwendige Grenzabstand in einigen Regionen (beispielsweise im Norden Deutschlands). Gebräuchlich ist in Österreich die Bezeichnung Bauwich immer noch. Der Sozialabstand zwischen benachbarten Gebäuden, der Brandschutz, und die ausreichende Belichtung und Belüftung sind Hauptgründe für Abstandsflächen. In der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer liegt das Bauordnungsrecht in Deutschland. Eigene Landesbauordnungen erlassen haben dementsprechend alle Länder.

 

 

 

Abstandsfläche

Deshalb variieren Detailregelungen von Bundesland zu Bundesland. Dass die Abstandsflächen nur auf diesem liegen, dahingehend sind grundsätzlich Gebäude auf dem zugehörigen Baugrundstück anzuordnen. Bis zur Mitte von angrenzenden öffentlichen Grünflächen, Wegen und Straßen erstrecken dürfen sich darüberhinaus Abstandsflächen. Auch bei der Änderung eines Gebäudes müssen Abstandsflächen eingehalten werden und nicht nur beim Neubau.

Im Zuge der Genehmigungsplanung muss die Einhaltung der Vorschriften nachgewiesen werden. Zum Verlust des Bestandsschutzes führen kann eine bauliche Änderung oder sogar die alleinige Nutzungsänderung bei einem zunächst unter Bestandsschutz stehenden Gebäude, bei dem die Abstandsflächen nicht eingehalten werden. Flächen dürfen auch auf das Nachbargrundstück fallen, wenn vom Nachbarn eine so genannte Abstands-Baulast beziehungsweise eine Abstandsflächen-Übernahmeerklärung signiert wird.

Im Baulastenverzeichnis vermerkt wird die Übernahme von Abstandsflächen auf ein Grundstück. Da so die Nutzung eines Grundstücks eingeschränkt wird, kann dies unter Umständen eine Wertminderung nach sich ziehen. Gebildet wären die Abstandsflächen aus den umgeklappten Fassadeflächen eines Gebäudes. Von der Wandhöhe H geht die Musterbauordnung dabei aus. Hierbei wird 1/3 der Höhe der Dachflächen mit >45° Neigung gerechnet sowie die volle Höhe von Dachflächen mit >70° Neigung.

 

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