|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
|
Immobilienlexikon Abstand |
| |
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
|
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
|
|
Abstand - Ablösesumme
Die Ablösesumme ist ein Geldbetrag, der als
Ausgleichszahlung für etwas geleistet wird, wobei das
gebräuchlichere Wort Kaufsumme bzw. Kauf aber nicht passt
oder vermieden wird. Ein vergleichbarer Begriff ist
Abstandszahlung. |
|
|
|
|
|
|
|
Abstand - Ablöse
Als solche bezeichnete Ablösesummen können auch Gegenstand
von Missbrauch oder rechtlich nicht einwandfreien
Transaktionen sein.
Im Sport: Bei diversen Sportarten (z. B. Fußball) wird als
Ablösesumme der Geldbetrag bezeichnet, der vom neuen an den
alten Verein für den Vereinswechsel eines Spielers gezahlt
wird. Dieses Vorgehen wird von den Sportverbänden seit
vielen Jahren gestützt. Wenn die Zahlung einer Ablösesumme
nicht dazu dient, einen Spieler mit seiner Zustimmung aus
einem laufenden Vertrag vorzeitig "herauszukaufen", stellt
dies eine Behinderung der freien Wahl des Arbeitsplatzes dar
und verstösst somit gegen EU-Recht. Auf Klage des
Fussballspielers Jean-Marc Bosman musste diese Praxis für
Vereinswechsel nach Vertragsablauf innerhalb der EU fallen
gelassen werden.
Ein vorläufiger Rekord für einen Fußballspieler wurde im
Jahre 2001 durch den Transfer von Zinedine Zidane von
Juventus Turin zu Real Madrid, der 75 Millionen € wert war,
erzielt.
Beim Mieten (insbesondere einer Wohnung): Als Ablösesumme
wird (umgangssprachlich) eine vom Vormieter oder Eigentümer
verlangte Abstandszahlung für zu übernehmende
Einrichtungsgegenstände o. ä. bezeichnet. Seltener wird
dieser Begriff beim Kauf einer Immobilie verwendet. In
Deutschland ist die Ablösung von Einrichtungs-gegenständen
ein von den Behörden kritisch beäugtes Thema, weil dadurch
oft versucht wird, weniger Grunderwerbsteuer zu zahlen. |
|
|
|
Mietrecht
»
Abstand
/ Ablöse |
|
|
|
Immobilienlexikon A-Z
»
Immobilienlexikon A
»
Immobilienlexikon Abstand |
|
|
|