Immobilienlexikon Absichtserklärung
 
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Absichtserklärung
Die Verkündung einer Absicht wird als Absichtserklärung definiert. Besonders wenn eine Partei dem Interesse an Verhandlungen und am Abschluss eines Vertrages Ausdruck verleihen möchte, wird dies als Absichtserklärung bezeichnet. Keine Bindungswirkung hat eine Absichtserklärung. Durchgesetzt hat sich vor allem im Bereich des Unternehmenskaufs eine spezielle Form der Absichtserklärung, der Letter of Intent. Als Punktation oder Memorandum of Understanding (MoU) wird eine Absichtserklärung bezeichnet, die nicht nur von einem, sondern von allen Verhandlungspartner unterzeichnet werden.

 

 

 
Absichtserklärung

Inhalte einer Absichtserklärung: rechtlich ist die Absichtserklärung unverbindlich. Jedoch soll sie die psychologische und moralische Bedeutung der Transaktion garantieren. Folgende Punkte kann sie beispielsweise im Bereich des Unternehmenskaufs beinhalten: Exklusivitätsklausel, Auslagenersatzregelungen, Beendigungsgründe für die laufenden Verhandlungen, Hinweis auf die fehlende Bindungswirkung des LoI. Herausgabe - Vernichtungsanspruch von erhaltenen Dokumenten. Geheimhaltungspflicht, Definition von Ausnahmen, gegebenenfalls Sanktionen bei Zuwiderhandlung (Konventionalstrafe). Befristungen, Vorbehalte und Bedingungen. Vollmachterteilung zu Gunsten einer das Kaufobjekt prüfenden Partei (beispielsweise im Rahmen einer Due Diligence). Zeitplan (Due Diligence). Konkretisierung des Transaktionsvorhabens, Zusammenfassung bisheriger Gesprächs-ergebnisse. Interessenbekundung an der Durchführung der bezeichneten Transaktion. Bezeichnung der Vertragspartner

 

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