Immobilienlexikon Abschrift Grundbuch
 
A B C D E F G H  I  J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

Abschrift Grundbuch
In der Praxis wird eine Abschrift aus dem Grundbuch auch als Grundbuchauszug bezeichnet. Vereinfacht gesagt ist eine Abschrift eine Kopie des Grundbuches, auf der alle Eintragungen zu finden sind, die auch im originalen Grundbuch vermerkt sind. Benötigt wird eine Abschrift des Grundbuchs vor allem dann, wenn es um den Kauf einer Immobilie geht. So kann man sich nicht nur über eingetragene Rechte Dritter an diesem Grundstück informieren, sondern auch über Grundschulden, mit denen das Grundstück belastet ist.

 

 

 

Des Weiteren wird meist eine beglaubigte Abschrift des Grundbuchs von einem Kreditinstitut verlangt, welches als Darlehensgeber für die Immobilienfinanzierung auftritt. Aus der Abschrift des Grundbuchs gehen alle Dinge hervor, die das jeweilige Grundstück betreffen. So kann man hieraus nicht nur die aktuellen Einträge entnehme, sondern auch ältere und bereits gelöschte einträgt. Beantragt werden kann die Abschrift aus dem Grundbuch beim jeweiligen Amtsgericht, in dessen Zuständigkeit das Grundstück fällt. Hier für muss jedoch nach gewiesen werden, dass ein berechtigtes Interesse an einem Auszug aus dem Grundbuch besteht.

 

Immobilienlexikon A-Z  »  Immobilienlexikon A  »  Immobilienlexikon Abschrift Grundbuch