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Abschreibung
Auch die Vermögensbestandteile eines Unternehmens verlieren
im Laufe der Zeit an Wert. Dieser Wertverlust hat natürliche
Ursachen wie Alterung und Verschleiß oder aber spezielle
Auslöser wie zum Beispiel einen unerwarteten Preisverfall
oder Unfallschäden. Um diesem Wertverlust buchhalterisch
gerecht zu werden, gibt es die Abschreibung. Die
Wertminderung, die einen Gegenstand innerhalb eines Jahres
betrifft, wird als Aufwand oder Ausgabe bei der Ermittlung
des Gewinns berücksichtigt. Dabei müssen handelsrechtliche
Besonderheiten beachtet werden. Sollten einmal zu hohe
Abschreibungen in Ansatz gebracht worden sein, kann das
Mittel der Zuschreibung, also eine Wertaufholung, in
Betracht gezogen werden. |
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Dank der Abschreibungen kann zu
jedem Zeitpunkt der aktuelle Wert des Vermögens ermittelt
werden. So können auch Wertminderungen der Anlagen durch
Alterung oder Abnutzung als Kosten nachvollzogen werden.
Diese Kosten fließen dann auch in die Preiskalkulation mit
ein. Da es sich bei der Abschreibung um eine Ausgabe
handelt, wird auch der zu versteuernde Gewinn gemindert.
Somit beeinflussen die Abschreibungen auch die Bilanz
hinsichtlich des Wertansatzes von Vermögens-gegenständen. In
der Handelsbilanz dürfen Vermögensgegenstände nur mit ihrem
aktuellen Wert angegeben werden. Dieser ermittelt sich aus
den Anschaffungskosten bzw. Herstellkosten abzüglich der
getätigten Abschreibungen. |
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