Immobilienlexikon - Abschreibung (degressiv)
 
A B C D E F G H  I  J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

Abschreibung (degressiv)
Gebrauchsgegenstände, die sich nicht gleichmäßig abnutzen, unterliegen der degressiven Abschreibung. Das hat in der Praxis zur Folge, dass in den ersten Jahren der Nutzung ein höherer Abschreibesatz erhoben wird, der sich nach und nach verringert, bis der entsprechende Gegenstand vollständig abgeschrieben ist und erneuert werden muss.

 

 

 

 

 

Immobilienlexikon A-Z  »  Immobilienlexikon A  »  Immobilienlexikon Abschreibung degressiv


 

  Beliebte Seiten:  Immobilienlexikon A-Z  •  Hypothek  •  Darlehen  •  Bausparvertrag  •  Kredit  •  Umbau