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Abschreibung - Abschreibungssatz |
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Abschreibung
Die Abschreibung bzw. der Abschreibungssatz dienen dazu, die
Abnutzung einer Immobilie oder Teilen davon im Rahmen der
Mietkalkulation zu berücksichtigen und auf die Mieterschaft
umzulegen. Die Höhe der Abschreibungssätze ist in der II.
Berechnungsverordnung festgelegt, die darin genannten
Beträge sind rechtlich verbindlich. Durch die Laufzeit der
Abschreibung gibt der Gesetzgeber vor, innerhalb welchen
Zeitraums sich verschiedene Gegenstände bei normalem
Gebrauch abnutzen und erneuert werden müssen. |
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Für
Wohngebäude gilt beispielsweise eine Nutzungsdauer von 100
Jahren, weshalb der Vermieter in den jährlichen Nebenkosten
1 % des Immobilienwerts in die Nebenkostenrechnung
einfließen lassen darf. Die Abschreibung muss jedoch auf
alle Mietparteien umgelegt werden, darf also nicht jedem
einzelnen Mieter berechnet werden. Als weitere
Abschreibungsbeispiele seien Einbauküchen (25 Jahre bzw. 4
%) und Hausantennen (10 Jahre bzw. 10 %) genannt. |
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