Immobilienlexikon Abschlussgebühr
 
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Abschlussgebühr
Die Bausparsumme wird bei Abschluss eines Bausparvertrages festgelegt. Die Bausparsumme bildet die Grundlage für die Festlegung der Abschlussgebühr, die monatlichen Tilgungsbeträge und das Mindestsparguthaben, das für die Zuteilung des Bausparvertrages erforderlich ist. Zugleich wird durch die Bausparsumme das zur Auszahlung gelangende Bauspardarlehen festgelegt.

 

 

 

Die Bausparsumme kann während der Laufzeit des Vertrages, entsprechend der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bausparkasse erhöht, ermäßigt und geteilt werden.

Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist neben der Eigenheimzulage und der Arbeitnehmersparzulage eine Säule der staatlichen Wohnungsbauförderung in der Bundesrepublik Deutschland.

Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben alle in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Personen ab 16 Jahren oder Vollwaisen unabhängig vom Alter, wenn sie Bausparbeiträge leisten und die Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Maximale Förderung
Die Prämie bemisst sich nach den im Sparjahr geleisteten prämienbegünstigten Aufwendungen.

Prämienbegünstigt sind Sparzahlungen, vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers, sofern dafür keine Arbeitnehmersparzulage gewährt wird, Guthabenzinsen, gesondert eingezahlte Abschlussgebühren.

Die Aufwendungen des Prämienberechtigten sind je Kalenderjahr bis zu einem Höchstbetrag von 512 €, bei Ehegatten zusammen bis zu 1.024 € prämienbegünstigt. Die Wohnungsbauprämie beträgt zur Zeit 8,8 % dieser Aufwendungen, das entspricht 45,06 € bzw. 90,12 €. Beiträge an Bausparkassen sind nur prämienberechtigt, wenn ihre Summe im Sparjahr mindestens 50 € beträgt. Die Gewährung von Wohnungsbauprämie befreit den Bausparer vom Zinsabschlag auf Guthabenzinsen.

 

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