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Abschlussgebühr
Die Bausparsumme wird bei Abschluss eines Bausparvertrages
festgelegt. Die Bausparsumme bildet die Grundlage für die
Festlegung der Abschlussgebühr, die monatlichen
Tilgungsbeträge und das Mindestsparguthaben, das für die
Zuteilung des Bausparvertrages erforderlich ist. Zugleich
wird durch die Bausparsumme das zur Auszahlung gelangende
Bauspardarlehen festgelegt. |
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Die Bausparsumme kann während der Laufzeit des Vertrages,
entsprechend der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Bausparkasse erhöht, ermäßigt und geteilt werden.
Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist neben der Eigenheimzulage
und der Arbeitnehmersparzulage eine Säule der staatlichen
Wohnungsbauförderung in der Bundesrepublik Deutschland.
Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben alle in Deutschland
unbeschränkt steuerpflichtigen Personen ab 16 Jahren oder
Vollwaisen unabhängig vom Alter, wenn sie Bausparbeiträge
leisten und die Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Maximale Förderung
Die Prämie bemisst sich nach den im Sparjahr geleisteten
prämienbegünstigten Aufwendungen.
Prämienbegünstigt sind Sparzahlungen, vermögenswirksame
Leistungen des Arbeitgebers, sofern dafür keine
Arbeitnehmersparzulage gewährt wird, Guthabenzinsen,
gesondert eingezahlte Abschlussgebühren.
Die Aufwendungen des Prämienberechtigten sind je
Kalenderjahr bis zu einem Höchstbetrag von 512 €, bei
Ehegatten zusammen bis zu 1.024 € prämienbegünstigt. Die
Wohnungsbauprämie beträgt zur Zeit 8,8 % dieser
Aufwendungen, das entspricht 45,06 € bzw. 90,12 €. Beiträge
an Bausparkassen sind nur prämienberechtigt, wenn ihre Summe
im Sparjahr mindestens 50 € beträgt. Die Gewährung von
Wohnungsbauprämie befreit den Bausparer vom Zinsabschlag auf
Guthabenzinsen. |
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