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Ablöse
- Ablösesumme
Die Ablösesumme ist ein Geldbetrag, der als
Ausgleichszahlung für etwas geleistet wird, wobei das
gebräuchlichere Wort Kaufsumme bzw. Kauf aber nicht passt
oder vermieden wird. Ein vergleichbarer Begriff ist
Abstandszahlung. |
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Als solche bezeichnete Ablösesummen können auch Gegenstand
von Missbrauch oder rechtlich nicht einwandfreien
Transaktionen sein.
Als Ablösesumme
wird (umgangssprachlich) eine vom Vormieter oder Eigentümer
verlangte Abstandszahlung für zu übernehmende
Einrichtungsgegenstände o. ä. bezeichnet. Seltener wird
dieser Begriff beim Kauf einer Immobilie verwendet. In
Deutschland ist die Ablösung von Einrichtungs-gegenständen
ein von den Behörden kritisch beäugtes Thema, weil dadurch
oft versucht wird, weniger Grunderwerbsteuer zu zahlen.
Im Kreditgeschäft ist die Ablösesumme der Betrag, der bei
der Kreditablösung an die bisherige Bank gezahlt werden
muss, damit der Kredit vollständig bezahlt ist.
Auch in anderen Zusammenhängen wird der Begriff Ablösesumme
verwendet, etwa bei der Übernahme eines Tieres aus einem
Tierheim. |
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