Immobilienlexikon Abgrenzungssatzung
 
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Abgrenzungssatzung
Die Gemeinde kann eine Abgrenzungssatzung beschließen, um Klarheit darüber zu erlangen, wo die Innenbereichsgrenzen eines Baugebietes beziehungsweise eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils im Sinne des § 34 BauGB verlaufen. Diese Grenzziehung wird durch die Abgrenzungssatzung festgelegt. Man definiert diese Satzung auch als Klarstellungssatzung. Die Abgrenzungssatzung dient nur der Dokumentation des Grenzverlaufs zwischen Innen- und Außenbereich und besitzt keine Rechtswirkungen. Zu den so genannten Innenbereichsatzungen ist die Abgrenzungssatzung zugehörig.

 

 

 

 

 

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