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Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein Dokument, das
von der örtlich zuständigen Baubehörde ausgestellt wird und
einem verkaufswilligen Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
die bauliche Abtrennung der einzelnen Wohnbereiche
bestätigt. Außer der baulich korrekten Abtrennung bejaht die
Baubehörde mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung auch die
vollumfängliche und selbstständige Funktionalität der
einzelnen Wohnbereiche. |
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Die
Abgeschlossenheitsbescheinigung basiert auf dem
Wohneigentumsgesetz, das bereits aus dem Jahr 1951 stammt.
Von Bedeutung wird die Abgeschlossenheitsbescheinigung erst,
wenn der bisherige Eigentümer das Haus verkaufen möchte.
Durch die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird dokumentiert,
welcher Partei welche Bereiche des Mehrfamilienhauses
gehören. Sie ist neben dem Aufteilungsplan unbedingte
Voraussetzung, um (Teil-)Eigentum an einem Mehrfamilienhaus
erwerben zu können.
Als in sich abgeschlossene Wohnbereiche im Sinne der
Abgeschlossenheitsbescheinigung können im Übrigen auch
Garagen, Keller, Speicher oder ähnliche Räume gelten, sofern
die dauerhaft für die entsprechende Nutzung vorgesehen sind. |
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