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Immobilienlexikon Abgeltungsklausel |
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Abgeltungsklausel
Wenn beim Auszug eines Mieters entsprechende Reparaturen
noch nicht fällig waren, und der Mieter anteilig an den
Kosten für anfallende Schönheitsreparaturen beteiligt wird,
spricht man von einer Abgeltungsklausel. Diese wird auch als
Quotenklausel bezeichnet. Zu Grunde gelegt wird hierzu sehr
oft auch ein Kostenvoranschlag seitens des Vermieters. Daran
orientieren sich die vom Mieter zu entrichtenden Kosten.
Dass Mieter ihre Wohnung bei einem Umzug komplett
renovieren, bewirkt so eine Regelung in sehr vielen Fällen.
Damit will der Mieter jegliche Schwierigkeiten umgehen.
Ungültig sind Quotenklauseln allerdings in einigen Fällen.
Wenn das Abwälzen der Schönheitsreparaturen auf den Mieter
ungültig ist, eine Abgeltung von 100% vorgesehen wird oder
starre Fristen vorgesehen werden, kommt dies zum Tragen. |
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Abgeltungsklausel |
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