Immobilienlexikon Abgeltungsklausel
 
A B C D E F G H  I  J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

Abgeltungsklausel
Wenn beim Auszug eines Mieters entsprechende Reparaturen noch nicht fällig waren, und der Mieter anteilig an den Kosten für anfallende Schönheitsreparaturen beteiligt wird, spricht man von einer Abgeltungsklausel. Diese wird auch als Quotenklausel bezeichnet. Zu Grunde gelegt wird hierzu sehr oft auch ein Kostenvoranschlag seitens des Vermieters. Daran orientieren sich die vom Mieter zu entrichtenden Kosten. Dass Mieter ihre Wohnung bei einem Umzug komplett renovieren, bewirkt so eine Regelung in sehr vielen Fällen. Damit will der Mieter jegliche Schwierigkeiten umgehen. Ungültig sind Quotenklauseln allerdings in einigen Fällen. Wenn das Abwälzen der Schönheitsreparaturen auf den Mieter ungültig ist, eine Abgeltung von 100% vorgesehen wird oder starre Fristen vorgesehen werden, kommt dies zum Tragen.

 

 

 

 

 

Immobilienlexikon A-Z  »  Immobilienlexikon A  »  Abgeltungsklausel